Zum Stand der (Un-)Gleichberechtigung

Berlin – «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich», steht im

Grundgesetz. Doch erst seit 1994 ist der Staat auch verpflichtet,

dafür zu sorgen und zu fördern, dass Mann und Frau tatsächlich

gleichberechtigt sind.

Ein Vierteljahrhundert später ist

Diskriminierung in vielen Vorschriften tatsächlich beseitigt. Doch

noch immer gibt es Regelungen, bei denen Frauen das Nachsehen haben.

Die Frauenpolitiker der großen Koalition sehen politischen

Handlungsbedarf: Trotz Elterngeld, der Quote für Frauen in

Führungspositionen, Mindestlohn und Rückkehrrecht auf vorherige

Arbeitszeit liefen Frauen «noch immer Gefahr, ihre Möglichkeiten

nicht voll ausschöpfen zu können», kritisiert der SPD-Abgeordnete

Sönke Rix. Marcus Weinberg von der Unionsfraktion betont: «Auch im

Jahr 2019 gibt es noch Beispiele, bei denen der Staat Frauen und

Männer ohne Grund ungleich behandelt.» Eine Auswahl aus Sicht der

frauenpolitischen Sprecher im Bundestag:

Tampon-Mehrwertsteuer

Auf Hygieneartikel für Frauen, also Tampons,

Binden und Menstruationstassen, fallen 19 Prozent Mehrwertsteuer an –

dabei sollen wichtige Güter des täglichen Bedarfs eigentlich mit dem

reduzierten Satz von 7 Prozent besteuert werden. Letzlich zahlt man

für Kaviar, Schnittblumen und Kunstgegenstände so weniger Steuern als

für Hygieneartikel, auf die Frauen im Alltag angewiesen sind. «Das

ist eine Benachteiligung von Frauen, die wir abschaffen sollten»,

fordert Weinberg. «Damenhygiene gehört zum Grundbedarf von 50 Prozent

der Bevölkerung und wird besteuert wie ein Luxusartikel.»

Mehr als 120.000 Menschen haben in den vergangenen Jahren eine

Petition zur «Tampon Tax» im Internet unterschrieben. Die hohe

Besteuerung von Tampons und Binden sei als «fiskalische

Diskriminierung von Frauen» verfassungswidrig, argumentieren

Nanna-Josephine Roloff und Yasemin Kotra, die die
Petition

eingereicht haben. «Wie soll Frau ihre Periode vermeiden?»

Ehegattensplitting

Experten sehen diese Steuerregel als eine Ursache

dafür, dass sich Frauen gegen einen Vollzeit-Job entscheiden. Wenn

die Einkommen beider Partner zusammen veranlagt werden, zahlen Frauen

oft schon ab dem ersten Euro den hohen Steuersatz des Mannes –

zumindest, wenn sie weniger verdient als er. Das Ehegattensplitting

begünstige «die Spezialisierung in der Ehe im Sinne der

Erwerbstätigkeit des einen Partners und der Bereitstellung häuslicher

Dienste durch den anderen Partner», heißt es in einem Gutachten des

wissenschaftlichen Beirats des Finanzministeriums.

Das Gunda-Werner-Institut der Grünen-nahen Heinrich Böll Stiftung

kritisiert, die Regelung konserviere die «Einverdienst- und

Hausfrauenehe». Auch Rix sieht Handlungsbedarf: «Das

Ehegattensplitting wird den heutigen Rollenvorstellungen junger Paare

nicht mehr gerecht», sagt er. «Es sollte deshalb für alle Neu-Ehen

reformiert werden.»

Formulare

Frauen werden in Familienbüchern und Heiratsurkunden an

zweiter Stelle genannt. Genauso in der Einkommensteuererklärung –

selbst wenn die Frau Hauptverdienerin ist. Das sorgte kürzlich für

Aufsehen: Eine Hamburgerin trug sich als erste steuerpflichtige

Person in der Kategorie «Ehemann» ein – und ihren Mann als zweites.

Im Finanzamt mussten die Daten händisch umtragen werden – was den

Steuerbescheid für die Familie verzögerte. Der Mann forderte viel

kommentiert im Internet modernere Formulare. Das für die Software

zuständige Landesamt für Steuern in Bayern betonte, die bundesweit

vorgegebene Reihenfolge sei Zufall und keine Wertung.

Elternzeit

Kinder wirken sich auf die Arbeitsmarktchancen von Frauen

anders aus als auf die von Männern. Studien zufolge verdienen Mütter

weniger und werden seltener zu Vorstellungsgesprächen eingeladen als

Frauen ohne Kind. Bei Vätern ist es umgekehrt. Das

Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung hat herausgefunden,

dass auch die Länge der Elternzeit überraschende Auswirkungen hat:

Frauen mit kurzer Elternzeit werden seltener zum Vorstellungsgespräch

eingeladen. Dabei könnte man gerade ihnen viel Ehrgeiz im Beruf

zuschreiben. Nötig sei «schlichtweg die Erkenntnis, dass Männer in

Elternzeit nicht süß sind, sondern eine Bereicherung, auch für die

Arbeitgeber», fordert die FDP-Frauenpolitikerin
Nicole Bauer.

Verdienst

Obwohl immer mehr Frauen arbeiten, verdienen sie in vielen

Berufen weniger als Männer. Mit 21 Prozent hat Deutschland laut

Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) beim Stundenlohn

eine der größten Verdienstlücken in Europa – vor allem in Berufen mit

langen Arbeitszeiten. Helfen sollte eigentlich das

Entgelttransparenzgesetz: Jeder soll erfahren können, was die

Kollegen verdienen. Doch einen Auskunftsanspruch hat nur, wer in

einem Betrieb mit mindestens 200 Angestellten arbeitet und mindestens

sechs Kollegen des anderen Geschlechts mit gleichwertigem Job hat.

Die Linke-Abgeordnete Sabine Zimmermann fordert «Entgeltsysteme, die

gleiches Geld für gleichwertige Arbeit garantieren».

Ulle Schauws von den Grünen stört noch etwas anderes: «Über Gesetze,

die vor allem Frauen betreffen, wird völlig anders diskutiert», sagt

sie. Ginge es beim Abtreibungs-Paragrafen 219a um Männer, «gäbe es

diese Stimmen so nicht, die die Entscheidungsfähigkeit der Patienten

anzuzweifeln».

Fotocredits: Christin Klose
(dpa)

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