München/Hamburg – Zinsen von sieben Prozent klingen für Anleger derzeit fast traumhaft. Mit solchen Zinssätzen zu werben, ist aber nicht unbedingt zulässig. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts München I, auf die die Verbraucherzentrale Hamburg aufmerksam macht (Az.: 28 O 2272/16).
Nach Ansicht der Richter muss der Anbieter eines geschlossenen Fonds den Anlegern in seinem Prospekt ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermitteln. Ist die Prognose zu positiv, ist der Prospekt fehlerhaft. Anleger haben dann Anspruch auf Schadenersatz.
In dem verhandelten Fall ging es um einen geschlossenen Fonds, der in gebrauchte Lebensversicherungen investiert. In dem Prospekt wurde der Fonds als «sicherheitsorientiert», «steueroptimiert» und «renditemaximiert» beworben. Anlegern wurde zudem eine Rendite von sechs bis sieben Prozent vorausgesagt.
Die Richterin stufte die Angaben im Emissionsprospekt allerdings als fehlerhaft ein. Zwar übernehme der Herausgeber eines Prospektes keine Gewähr dafür, dass die von ihm prognostizierte Entwicklung tatsächlich eintritt. Die Prognosen im Prospekt müssten aber durch sorgfältig ermittelte Tatsachen gestützt und auch im Nachhinein betrachtet vertretbar sein.
Das war hier nicht der Fall: Ein Sachverständigengutachten hatte ergeben, dass der Prognose zur Entwicklung der Zertifikate deutlich zu hohe Zinssätze zugrunde gelegt wurden. Denn die maßgebliche Rating-Agentur hatte lediglich eine Verzinsung von 4,24 Prozent als Branchendurchschnitt ermittelt.
Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)