Düsseldorf – Professionelle Zahnreinigung, optisch ansprechenderer Zahnersatz oder hochwertigere Füllungen – für solche Leistungen müssen gesetzlich Krankenversicherte selbst zahlen.
Allerdings klären Zahnärzte ihre Patienten nicht immer über diese Zusatzkosten auf. Das zeigt eine repräsentative Befragung unter anderem im Auftrag der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Demnach gaben vier von zehn Befragten an, vor Beginn der Behandlung nicht schriftlich über die Kosten der Zusatzleistung informiert worden zu sein. Fast jeder Zweite hatte nicht wie vorgeschrieben eine schriftliche Kostenübernahme bestätigt.
Laut Gesetz müssen Zahnärzte vor Behandlungsbeginn schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren und über Alternativen aufklären. Zahnärzte mit Kassenzulassung sind außerdem verpflichtet, Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen anzubieten – zum Beispiel das zuzahlungsfreie Amalgam statt einer Kunststoff-Füllung. Bei privaten Zusatzleistungen benötigen Zahnärzte darüber hinaus eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Patienten.
Dieser Pflicht kommen die Zahnärzte in der Regel auch nach, sagte Prof. Dietmar Oesterreich dem dpa-Themendienst. «Das liegt auch im Interesse jedes Arztes», erklärte der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. «Schließlich möchte kein Zahnarzt einen Patienten verlieren.» Allerdings könne es bei der Frage der Kosten gelegentlich zu Unstimmigkeiten kommen. «Dann muss man im Einzelfall immer schauen, woran das lag.»
Im Dezember 2016 befragte das Marktforschungsinstitut Aserto 1000 gesetzlich Krankenversicherte, die in den zurückliegenden sechs Monaten eine kostenpflichtige Leistung beim Zahnarzt in Anspruch genommen hatten.
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(dpa/tmn)