Was wird im Glücksspielstaatsvertrag geregelt?

Die Geister der Vergangenheit sind unter uns und beeinflussen unser Leben – zumindest wenn wir uns dem Glücksspiel hingeben wollen. Der Glücksspielstaatsvertrag ist seit dem 31. Dezember 2011 außer Kraft, regelt aber auch heute noch das staatliche Glücksspielmonopol.

Verantwortung für das Handeln übernehmen

Der Glücksspielstaatsvertrag ist das Ergebnis eines Urteils vom Bundesverfassungsgericht. Die Richter verlangten eine nachhaltige Bekämpfung und Prävention der Spielsucht, denn nur so könnte ein staatliches Glücksspielmonopol gerechtfertigt werden. So heißt es dann etwas blumig in den Zielen des Gesetzes, dass der natürliche Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen gelenkt werden solle. Des Weiteren sollen über die Regelungen des Vertrags Geldwäsche, Betrug und auch Manipulationen von Sportveranstaltungen bekämpft werden. Inhaltlich regelt der Vertrag die Internet-Lotterie (weitere Informationen zum Thema Lotterie findet man im SKL Blog auf skl-boesche-a-z.de), Online-Gewinnspiele und die Konzessionen für Glücksspiele. Dazu kommen Ausführungen zu Sperrstunden und Außenwerbung.

Nicht alle ziehen mit

Mit der Gesetzgebung entwickelte sich ein Ungleichgewicht zwischen staatlichen und kommerziellen Glücksspielanbietern. Private Unternehmen wurden im Gesetz nicht berücksichtigt und so klagten staatliche Spielbanken über Umsatzeinbußen. 2010 schrieben staatliche Casinos zum ersten Mal in der Geschichte rote Zahlen. Im Jahr 2011 trat aus diesem Grund eine Änderung in Kraft, die alle Bundesländer bis auf Schleswig-Holstein unterzeichneten. Hier wurde ein liberaleres, aber oft kritisiertes Gesetz aufgelegt. So können private Anbieter in Schleswig-Holstein Lizenzen für fünf Jahre vom Land erwerben. Man erhoffte sich dadurch neben höheren Einnahmen aus dem Glücksspiel, die Förderung von Arbeitsplätzen. Da der Staatsvertrag nach dem 31. Januar 2011 keine Neuauflage erhielt, wirken die Regelungen des Gesetzes bis heute fort.

Zahnloser Tiger mit Kuschelpfoten

Von Seiten der Kirchen und Wohlfahrtsverbände wird der Glücksspielstaatsvertrag häufig kritisiert. Gewerbliche Glücksspielanbieter können nämlich fast konkurrenzlos auf dem Markt agieren und ihr volles Suchtpotential entfalten. Einzig Berlin versuchte durch ein neues Spielhallengesetz, die Flut der aus dem Boden schießenden Spielhallen einzudämmen – allerdings mit mäßigem Erfolg. Eine Gesetzeslücke lässt Ausweichalternativen für Automatenbetreiber zu. Die Folge: Die Anzahl der Spielautomaten hat sich in Berlin innerhalb von zwei Jahren mehr als verzehnfacht.

 

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