Stuttgart – Schöffen sollen möglichst alle
gesellschaftlichen Gruppen der Bevölkerung repräsentieren. Man muss
kein Jurist sein, braucht nicht einmal eine bestimmte Schul- oder
Berufsausbildung.
Allerdings ist die Aufgabe anspruchsvoll: «Schöffen
sollen einwandfreie, kluge, rechtlich denkende, unvoreingenommene
Personen sein», heißt es beim Schöffenverband Baden-Württemberg.
Zu ihren
Fähigkeiten sollten unter anderem soziale Kompetenz,
Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen zählen, ebenso wie
berufliche Erfahrung und Vorurteilsfreiheit auch in extremen
Situationen. Zudem sollten Schöffen den Mut mitbringen, über Menschen
zu richten und ein Bewusstsein für die damit verbundene Verantwortung
haben.
Zur Übernahme und Ausübung des Schöffenamts ist jeder Deutsche, der
die Voraussetzungen erfüllt, grundsätzlich verpflichtet. Wer einmal
in das Amt gewählt wurde, kann laut Schöffenverband nur aus ganz
bestimmten, gesetzlich geregelten Gründen ablehnen. Allerdings gebe
es stets mehr Interessenten als Plätze, weshalb es nicht zu
Zwangsverpflichtungen komme, sagte ein Ministeriumssprecher.
Wer das Schöffenamt ausüben will, muss sich rechtzeitig in seinem
Wohnort bewerben. Die Gemeinden erstellen aus dem Kreis der Bewerber
eine Vorschlagsliste, aus der die Amtsgerichte die Schöffen wählen.
Die konkreten Plätze werden nach Angaben des Justizministeriums
schließlich noch von den Landgerichten ausgelost. Die Auslosung für
die Amtsperiode von 2019 bis 2023 wurde vor kurzem abgeschlossen.
Fotocredits: Jens Wolf
(dpa)