Wie werde ich ein Laienrichter?

Stuttgart – Schöffen sollen möglichst alle

gesellschaftlichen Gruppen der Bevölkerung repräsentieren. Man muss

kein Jurist sein, braucht nicht einmal eine bestimmte Schul- oder

Berufsausbildung.

Allerdings ist die Aufgabe anspruchsvoll: «Schöffen

sollen einwandfreie, kluge, rechtlich denkende, unvoreingenommene

Personen sein», heißt es beim Schöffenverband Baden-Württemberg.

Zu ihren
Fähigkeiten sollten unter anderem soziale Kompetenz,

Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen zählen, ebenso wie

berufliche Erfahrung und Vorurteilsfreiheit auch in extremen

Situationen. Zudem sollten Schöffen den Mut mitbringen, über Menschen

zu richten und ein Bewusstsein für die damit verbundene Verantwortung

haben.

Zur Übernahme und Ausübung des Schöffenamts ist jeder Deutsche, der

die Voraussetzungen erfüllt, grundsätzlich verpflichtet. Wer einmal

in das Amt gewählt wurde, kann laut Schöffenverband nur aus ganz

bestimmten, gesetzlich geregelten Gründen ablehnen. Allerdings gebe

es stets mehr Interessenten als Plätze, weshalb es nicht zu

Zwangsverpflichtungen komme, sagte ein Ministeriumssprecher.

Wer das Schöffenamt ausüben will, muss sich rechtzeitig in seinem

Wohnort bewerben. Die Gemeinden erstellen aus dem Kreis der Bewerber

eine Vorschlagsliste, aus der die Amtsgerichte die Schöffen wählen.

Die konkreten Plätze werden nach Angaben des Justizministeriums

schließlich noch von den Landgerichten ausgelost. Die Auslosung für

die Amtsperiode von 2019 bis 2023 wurde vor kurzem abgeschlossen.

Fotocredits: Jens Wolf
(dpa)

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