Wie vererbt man richtig – Alle Fragen und Antworten

Erbfragen führen oft zu Streitereien zwischen den verschiedenen Parteien. Oft kann nur ein Rechtsbeistand die verzwickte Lage klären. In Deutschland wurden in den letzten Jahren so viele Hinterlassenschaften vererbt wie selten zuvor, Tendenz steigend. Immer mehr Menschen wollen den Hinterbliebenen etwas Wertvolles überlassen. Dabei ist es vielen Personen sehr wichtig, die Besitztümer fair aufzuteilen. Wie dies am besten funktioniert und welche Irrtümer beim Vererben auftreten können, erfahren Sie im Folgenden.

Erben allgemein

Steuersparend vererben wird immer beliebter und nimmt so stetig an Popularität zu. Beobachtungen der Postbank zufolge, die in einer Studie die Summe an Nachlässen schätzte, dürften in letzter Zeit in Deutschland, Nachlässe von umgerechnet 254 Milliarden Euro vererbt worden sein. Trend steigend, denn es wird für viele immer wichtiger vor dem Ableben zu entscheiden, wer die Nachlässe bekommen soll. Bei einem ungeregelten Sachverhalt kann es zudem oft zu Streitigkeiten innerhalb der Familie kommen. Um dies zu vermeiden, gilt es die Fronten vor dem Ableben bestmöglich und weitestgehend zu klären. Untenstehend finden Sie einige Irrtümer, die sich rund ums Vererben drehen.

Irrtümer beim Vererben            

  • Computer schlägt Handschrift: Immer wieder wird davon ausgegangen, dass der letzte Wille fein säuberlich und ohne Fehler, perfekt formatiert und ausgedruckt vorliegen muss, um ein ausreichendes Maß an gesetzlicher Gültigkeit darzustellen. Dem ist jedoch überhaupt nicht so, denn wie Experten für Erbrecht bestätigen, sind die gesetzlichen Regulierungen im Hinblick auf die Gültigkeit des Testaments sehr streng. Gültig ist zum einen nur die aktuellste Version des Testaments, zum anderen muss die Urkunde, um entsprechend gültig zu sein, eigenhändig niedergeschrieben worden sein.
  • Ohne Erbschein kein Erbe: Banken und andere Institute sind nur dann dazu berechtigt, das Erbe auf die erbende Person zu überschreiben, wenn nachgewiesen werden kann, dass die vermeintlich erbende Person auch dieses Recht besitzt. Hier muss im Gegensatz zur weitläufigen Meinung nicht unbedingt ein Erbschein besessen werden. Meist reicht die Vorlage des Testaments sowie die Vorlage des Eröffnungsprotokolls vor Gericht.
  • Die komplette Familie kann enterbt werden: Was auch nicht ohne Umstände möglich ist, ist das Enterben der ganzen Familie. Grundsätzlich stehend der Familie Pflichtanteile zu. Diese beziehen sich auf rund die Hälfte des Erbvermögens.

Erbschaftssteuer – clever vererben

Durchschnittlich werden in Deutschland um die 230.000 Euro vererbt. Dieser Wert bezieht sich auf jeden einzelnen Erbfall. Von diesen Beträgen gehen jedes Jahr rund drei Milliarden Euro ans Finanzamt. Hier könnten Angehörige und Erbende durch einige Überlegungen hinsichtlich der steuerlichen Situation einiges an Geld sparen. In folgendem Unterpunkt wird näher auf die Erbschaftssteuer und die steuerliche Situation beim Erben und Vererben eingegangen.

Eine schlechte Idee ist es, zu versuchen dem Finanzamt von der anfallenden Erbsumme nichts mitzuteilen. Denn das Finanzamt erfährt von verschiedenen Institutionen wie beispielsweise Banken oder Versicherungen über den Status des Verstorbenen hinsichtlich einer Erbschaft.

Grundsätzlich gilt, dass Kinder und Ehepartner immer einen gewissen Anteil erben. Dieser beläuft sich auf rund 50 Prozent dessen, was an Erbe zu vergeben ist. Je nachdem wie entfernt die Verwandtschaft zu anderen Familienmitgliedern ist, erbt auch die entfernte Familie einen Teil des Vermögens, sollten sich keine direkteren Erben finden lassen. Sollte sich überhaupt kein Erbe finden lassen, so erbt der Staat das Vermögen des Verstorbenen.

Nun stellt sich die Frage, wie man sich richtig verhalten soll, um steuersparend zu vererben. Die einfachste Methode ist eine Schenkung bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Freibetrag. Dieser Freibetrag erneuert sich alle zehn Jahre und kann dann erneut, steuerfrei, verschenkt werden. Diese Methode ist der einfachste Weg, das Erbe nicht nur bereits zu Lebzeiten aufzuteilen, sondern auch noch entsprechend steuersparend zu vergeben.

Tipps zum steuersparenden Erben

Um steuersparend zu erben, gibt es einige Möglichkeiten und Tipps, die befolgt werden sollten. Untenstehend erfahren Sie einige ausgewählte Tipps und Tricks.

  • Freibeträge nutzen durch das Überspringen von Generationen: Das Überspringen von Generationen, ist eine beliebte Taktik, die zu steuerlichen Einsparungen beitragen kann. So ist es steuerlich von Vorteil, einen gewissen Teil des Erbes direkt an die Enkelkinder weiterzugeben. Hier muss jedoch genauso der entsprechende gesetzliche Freibetrag eingehalten werden.
  • Kettenschenkung: Die sogenannte Methode der Kettenschenkung kann sich auch steuersparend auf den Vererbungsprozess auswirken. Die einfachste Möglichkeit ist es hier beispielsweise innerhalb der Familie generationsübergreifend Beträge weiterzuverschenken. Um diese Schenkung nicht unwirksam werden zu lassen, sollten Personen, die sich dieser Methode bedienen unbedingt etwas Zeit zwischen den Schenkungen verstreichen lassen.
  • Heirat und Adoption: Um Steuern zu sparen, kann vor der Schenkung auch eine Heirat mit der erbenden Person erfolgen. So kann einerseits nicht nur der Freibetrag erhöht werden, sondern andererseits auch der Steuersatz gesenkt werden.
  • Freibeträge vervielfältigen: Um die Freibeträge zu vervielfältigen, nutzt man die Tatsache, ein Kind von beiden Elternteilen beschenken zu lassen. So dupliziert sich der Freibetrag für das Kind auf das Doppelte.

 

Die wichtigsten Faktoren beim richtigen Vererben

Grundsätzlich sollte man sich über einige Faktoren Gedanken machen. Unter anderem, wie viel man an welche Person vererben sollte. Laut Gesetz sind Ehepartner sowie Kinder die Haupterben. Ihnen steht zudem ein Pflichtteil von 50 Prozent zu. Dabei ist auch zu beachten, dass nichteheliche Kinder heutzutage vor dem Gesetz in puncto Erbe ehelichen Kindern gleichgestellt sind. Sie bekommen also denselben Anteil am Erbe. Wichtig sind genaue Sachverhaltsklärungen im Testament.

Fazit

Wer Streitigkeiten in der Familie vermeiden will, sorgt also schon zu Lebzeiten für eine geeignete Aufteilung. So kann in gewissem Maße sichergestellt werden, dass eine Aufteilung nach den eigenen Vorstellungen erfolgt. Was immer zu beachten ist, ist die Möglichkeit vor dem Ableben eine Schenkung durchzuführen. Dies hat den Vorteil, dass nicht nur steuerliche Belastungen, bis zu einem gewissen Freibetrag wegfallen, sondern auch eine gerechtere und persönlichere Aufteilung nach den eigenen Vorstellungen erfolgen kann. Das Erben ist heute, wie damals eine heikle Sache die sich nicht immer ohne Streitigkeiten lösen lässt. Immer mehr Menschen sind nach dem Ableben eines Angehörigen ausschließlich auf das Geld und die Nachlässe aus. Im Zweifelsfall sollte immer ein Notar zurate gezogen werden, der unter anderem Streitigkeiten frühzeitig beilegen kann. Alternativ beleibt oft nur der Gang vors Gericht, das dem Sinn der Vererbung innerhalb der Familie nicht unbedingt auf menschliche, aber dafür auf gesetzliche Weise nachkommt.

 

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