Es kann jedem einmal passieren, dass man in die Situation kommt, in der man feststellt, dass man seine Schulden nicht mehr ohne professionelle Hilfe tilgen kann. Wie verfährt man dann? Oft führt der Weg durch eine Insolvenz.
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Insolvenz bedeutet im Allgemeinen die Zahlungsunfähigkeit einer Person oder Firma. Im Normalfall laufen Insolvenzverfahren meistens immer gleich ab. Der Schuldner, welcher sich Geld geliehen hat, kann seine finanziellen Ausgaben nicht mehr decken. Er wird damit zahlungsunfähig und ist auf Hilfe von Außen angewiesen. Die zweite Partei sind die Gläubiger. Das können Banken, andere Privatpersonen oder Firmen sein. Sie haben dem Schuldner Geld geliehen und möchten die Ausstände am besten komplett zurück gezahlt bekommen.
Der Insolvenzverwalter
Bei jeder Insolvenz gibt es einen Insolvenzverwalter, welcher zwischen dem Schuldner und den Gläubigern steht. Er versucht für beide Seiten eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das ist nicht immer einfach. Das primäre Ziel des Insolvenzverwalters ist die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit. Wenn beispielsweise Firmen von einer Insolvenz betroffen sind, geschieht die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit durch eine Sanierung des Unternehmens.
Bei Privatpersonen sieht das oft schwieriger aus. Der Insolvenzverwalter versucht des Weiteren die Gläubiger davon zu überzeugen ihre finanziellen Forderungen zeitweise zurückzustellen bis der Schuldner wieder flüssiger ist. Eine weitere Variante ist die Auflösung des Unternehmens. Das daraus geschlagene Geld wird den Gläubigern ausgezahlt bis ihre Forderungen gedeckt sind. Oft bleiben einige finanzielle Forderungen offen und die Gläubiger und Banken gehen nicht mit all ihrem eingesetzten Geld nach Hause.
Insolvenz bei Privatpersonen
In Deutschland gibt es das Verbraucherinsolvenzverfahren. Es ist in mehrere Schritte geteilt:
Beim außergerichtlichen Einigungsversuch versucht der Schuldner mit einer Schuldnerberatungsstelle seine Zahlungsrückstände in den Griff zu bekommen. Funktioniert das nicht, kommt es zu einem gerichtlichen Schuldnerbereinigungsverfahren.
Das Gericht prüft dabei, ob ein Insolvenzverfahren Erfolg haben könnte. Dann kommt es zum eigentlichen Insolvenzverfahren.
Nach 6 Jahren Schuldabzahlung kann der Schuldner die Restschuldbefreiung beantragen, wenn er entsprechend mit seinen Finanzen umgegangen ist. Er ist dann schuldenfrei. Auf http://umschuldung-vergleich.de/ können Sie sich über Insolvenz und Umschuldung informieren.