Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer sollten Sie Ihre Rechte kennen, um mögliche Verstöße seitens des Arbeitgebers zu erkennen und sich dagegen wehren zu können.
Ihr Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag regelt wichtige Bedingungen Ihres Jobs. Obwohl diverse gesetzliche Vorschriften und gegebenenfalls Tarifverträge eingehalten werden müssen, besteht viel Gestaltungsfreiheit für den Arbeitgeber. Daher gilt: Lesen Sie den Vertrag aufmerksam und verhandeln Sie wenn nötig auch Vertragspunkte. Insbesondere dem wohl wichtigsten Punkt, die Vergütung, sollten Sie besondere Aufmerksamkeit schenken. Achten Sie darauf, dass auch eine etwaige Erhöhung des Gehalts zum Beispiel nach der Probezeit bereits schriftlich fixiert ist.
Bei der Erstellung und Prüfung des Arbeitsvertrags ist häufig ein Rechtsbeistand ratsam. Einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt finden Sie zum Beispiel auf http://arbeitsrecht-mediation.com/.
Kleidung und Pausenzeiten am Arbeitsplatz
Grundsätzlich haben Sie das Recht, selber über Ihre Garderobe am Arbeitsplatz zu entscheiden – das gilt auch für Tattoos, Buttons und bedruckte Shirts. Solange der Betriebsfrieden nicht gestört, die Ehre des Arbeitgebers nicht beschädigt und gegen keine Gesetze, wie etwa den Jugendschutz und das Persönlichkeitsrecht verstoßen wird, ist alles zulässig.
Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen: Ist eine feste Kleiderordnung zum Beispiel in Form einer Dienstbekleidung, wie etwa für Flugbegleiter und Hoteliers, oder eine Schutzkleidung erforderlich, muss diese zwingend eingehalten werden.
Die Pausenzeiten für den Arbeitgeber sind im Arbeitsrecht fest verankert: Bei einer Arbeitszeit von mindestens sechs Stunden steht Ihnen eine 30-minütige Pause gesetzlich zu – bei mehr als neun Stunden sogar 45 Minuten. Arbeiten Sie unter sechs Stunden, ist keine Pause vorgeschrieben. Sie kann bei Bedarf individuell vorab vom Arbeitgeber festgelegt werden.
Krank zum Vorstellungsgespräch?
Im Krankheitsfall haben Sie das Recht, sich krank zu melden. Sie sind dazu verpflichtet, dies dem Arbeitgeber vor dem regulären Arbeitsbeginn am ersten Tag des Fehlens mitzuteilen. Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, schreibt das Gesetz vor, ab dem vierten Fehltag ein ärztliches Attest vorzulegen. Individuell kann der Arbeitgeber aber schon eher, zum Beispiel ab dem ersten Tag, ein Attest verlangen.
Während Ihrer Krankheit sind Sie nicht dazu verpflichtet, das Bett zu hüten. Erlaubt sind Ihnen alle Unternehmungen, die eine Genesung nicht gefährden.
Gut zu wissen: Wer krank ist, darf trotzdem ein Vorstellungsgespräch bei einem anderen Arbeitgeber wahrnehmen – sofern auch hier die Genesung nicht beeinträchtigt wird. Das entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern im März 2013.
Vom Arbeitsrecht profitieren
Als Arbeitnehmer lohnt es sich, mit den eigenen Rechten vertraut zu sein. So haben Sie die Möglichkeit, über strittige Punkte zu verhandeln und Schwierigkeiten von vorherein zu vermeiden. Scheuen Sie sich nicht davor, im Bedarfsfall von Ihren Rechten Gebrauch zu machen – Sie können nur profitieren.
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