So sinnvoll Versicherungen auch sind, bei ihrem Abschluss sind Sie als Kunden von den richtigen Angaben der Vermittler abhängig. Um Verbraucher abzusichern und den Verbraucherschutz bei Versicherungen zu verbessern, schuf der Gesetzgeber 2002 die Pflicht zum Vermittlerprotokoll. Hier erfahren Sie, wie das Vermittlergesetz Sie vor Fehlern beim Versicherungsabschluss bewahrt und worauf Sie achten sollten.
Weshalb der Gesetzgeber das Vermittlerprotokoll schuf
2002 beschloss die Europäische Union, Verbraucher und ihre Finanzen stärker vor Versicherungsbetrug durch Vermittler zu schützen. In Deutschland trat das Vermittlergesetz 2007 in Kraft. Es regelt die Beratungspflichten der Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler und die Rechte der Versicherungsnehmer. Die Versicherungsvermittler, die im Interesse ihres Unternehmens Kunden beraten, und die Makler, die primär für Kunden agieren, müssen seitdem vier Pflichten erfüllen:
1. Befragungspflicht
Sie bedeutet, dass der Kunde und seine Bedürfnisse im Fokus der Beratung stehen. Ihre Bedürfnisse und Wünsche sind der wichtigste Inhalt des Beratungsgesprächs.
2. Beratungspflicht
Konkret muss der Vermittler im Beratungsgespräch die Ist-Situation seines Kunden berücksichtigen und eine an diese angepasste Empfehlung abgeben.
3. Begründungspflicht
Den Rat zum Versicherungsabschluss muss der Vertreter so begründen, dass sein Kunde den Rat versteht.
4. Dokumentation anhand des Beratungsprotokolls
Sämtliche Beratungsinhalte und die Entscheidung des Kunden müssen protokolliert werden.
Die Pflichten des Vermittlers sind Ihre Vorteile beim Versicherungsabschluss
Sie als Kunde profitieren von den neuen Pflichten der Versicherungsvermittler, die sich als ihr Recht auf eine individuelle, faire Beratung auswirken. Der Versicherungsvertreter ist verpflichtet, Ihre Bedürfnisse, Wünsche und Ihre finanzielle Situation in den Fokus seiner Beratungen zu stellen und seinen abschließenden Rat persönlich zu begründen. Dies gibt Ihnen als Kunden die Sicherheit, in jedem Beratungsgespräch wichtiger zu sein als die Versicherung und nicht betrogen zu werden. Falls Sie mit einer Versicherungsberatung unzufrieden sind oder das Gefühl haben, nicht ernst genommen zu werden, können Sie Einsicht in das Beratungsprotokoll verlangen und gegebenenfalls von Ihrer Entscheidung zurücktreten.
Die Wichtigkeit des Beratungsprotokolls nicht unterschätzen
Das neue Beratungsgesetz wurde geschaffen, um Kunden beim Abschluss von Versicherungen zu schützen. Es stellt sicher, dass Ihre Wünsche und Finanzen berücksichtigt werden. Deshalb sollten Sie bei einem Beratungsgespräch nicht auf Ihr Recht zur Erstellung eines Vermittlerprotokolls verzichten. Erfahren Sie mehr auf der Internetseite der AWD Gruppe.