Die Betriebsrente ist eine effiziente Form der Altersvorsorge und bietet dem Begünstigten eine Reihe von Vorteilen. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf die betriebliche Vorsorge, doch längst nicht jeder Chef erklärt sich damit bereitwillig einverstanden. Wie Sie von Ihrem Anspruch Gebrauch machen können und sich die Betriebsrente sichern, erfahren Sie hier.
Sichere Vorsorge im Alter
Die betriebliche Altersvorsorge – kurz BAV – wird in Deutschland jedem Arbeitnehmer per Gesetz zugesichert und bietet eine einfache sowie lukrative Vorsorgemöglichkeit. Trotz des rechtlichen Anspruchs ist kein Unternehmen dazu verpflichtet, dem Angestellten die betriebliche Rente auf direktem Wege zu zahlen, was die klassische Form der betrieblichen Vorsorge in der Moderne zu einem Auslaufmodell werden lässt. Sollte der Arbeitgeber keine betriebliche Rente zahlen, so muss er dem Beschäftigten mindestens einen externen Finanzier für die Vorsorge vermitteln. Der Vorteil: Bei den betrieblich vereinbarten Sparverträgen sind die Kosten deutlich niedriger als bei privatem Abschluss und die Rendite ist darüber hinaus höher. Ein weiteres Plus ist, dass dem Sparer die Rente in jedem Fall unter Garantie ausgezahlt wird, denn alle durch Entgeltumwandlung finanzierten Anwartschaften auf die BAV sind unverfallbar und werden auch bei plötzlicher Arbeitslosigkeit nicht von Sozialämtern angerührt.
So funktioniert das Sparen
Damit die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge im Rentenalter genossen werden können, wird vom Sparer kontinuierlich ein Geldbetrag eingezahlt, der bei externen Institutionen auch flexibel gestaltet werden kann. Für gewöhnlich wird regelmäßig ein Teil des Jahresgehaltes – zum Beispiel vom Monatsgehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld – in die betriebliche Vorsorge umgewandelt und angespart. Aus dem Sachverhalt, dass der Arbeitgeber die Beträge aus dem Bruttogehalt bezahlt, ergeben sich zusätzlich Steuervorteile. Aktuell wird bei allen Neuverträgen ab 2005 eine Sparsumme von bis zu 4450 Euro im Jahr steuerlich begünstigt – unter der Berücksichtigung von Sozialabgaben.
Die betriebliche Rente im Überblick
Zusammengefasst bietet die betriebliche Altersvorsorge eine ideale Möglichkeit sich im Alter abzusichern. Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, einem Arbeitnehmer mindestens einen externen Finanzier zu vermitteln und auch wenn der Chef sich querstellt, sollte auf dieses Recht bestanden werden. Bei Problemen mit der konkreten Realisierung der BAV hilft der Gang zu einer Beratung, die sich individuell mit dem eigenen Sachverhalt auseinandersetzt – Hilfe finden Sie zum Beispiel auf www.swisslife-select.de.
Photo: Thinkstock, iStock, hannamonika
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