Bevor junge Menschen ein Studium beginnen, sollten sie sich mit dem Versicherungsschutz auseinandersetzen. Zum einen sollten sie prüfen, welche Policen sie benötigen. Zum anderen empfiehlt es sich, mittels Vergleich die beste Versicherung zu recherchieren.
Die Krankenversicherung als wichtigste Police
Bis zum Ende des 14. Fachsemesters beziehungsweise bis zum 30. Geburtstag besteht für Studierende in der Krankenversicherung eine Versicherungspflicht. Dabei handelt es sich nicht um eine lästige Pflicht, sondern um eine begrüßenswerte Regelung: Allein aus Eigeninteresse sollten sich alle Studenten krankenversichern, auch nach Überschreiten der Grenzen. Nur wer über eine Krankenversicherung verfügt, kann sich bei Erkrankungen und Verletzungen ohne negative finanzielle Konsequenzen optimal behandeln lassen. Doch muss jeder sofort eine eigene Krankenversicherung abschließen? Nein, dank der Familienmitversicherung. Wenn ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, kommen studierende Kinder bis zum 25. Geburtstag in den Genuss einer kostenlosen Mitversicherung. Erst danach müssen sie sich selbst versichern. Hierfür steht die studentische Krankenversicherung der gesetzlichen Kassen zur Verfügung, die durch besonders günstige Tarife besticht. Achtung: Bis einschließlich 2014 legt der Gesetzgeber einen bundeseinheitlichen Beitragssatz fest, Studenten zahlen bei allen Krankenkassen gleich viel. Das ändert sich 2015, die Kassen erheben ab dann unterschiedlich hohe Zusatzbeiträge. Deswegen lohnt sich das Vergleichen. Auch unterschiedliche freiwillige Leistungen sprechen für einen Krankenkassenvergleich.
Welche Versicherungen sich zusätzlich empfehlen
Darüber hinaus empfiehlt sich unbedingt eine private Haftpflichtversicherung – informieren Sie sich rund ums Thema Versicherung auch auf der Seite tecis-check-up.de. Eine Haftpflichtversicherung kostet nur einen geringen Beitrag, schützt aber vor gewaltigen finanziellen Risiken. Wer aus Versehen das Eigentum anderer beschädigt oder jemanden verletzt, muss Schadensersatz zahlen. Ein Haftpflichtversicherer übernimmt diese Forderungen, die bei hohen Summen zur Privatinsolvenz führen könnten. Sollte ein Elternteil eine Haftpflichtversicherung besitzen, besteht eventuell wie bei der Krankenversicherung eine kostenlose Mitversicherung. Diese Information lässt sich in den Vertragsbedingungen nachlesen. Zusätzlich stellen Arbeits- und Berufsunfähigkeit eine erhebliche Gefahr dar. Sollten Studierende aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls später keinen Beruf ausüben können, droht die lebenslange Abhängigkeit vom Sozialstaat. Davor bewahren sie sich mit einer Arbeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
Gut und günstig versichert studieren
Neben der gesetzlich verpflichtenden Krankenversicherung sollten sich Studierende gegen Schadensersatzforderungen und gegen Arbeits- oder Berufsunfähigkeit absichern. Bei der Kranken- und Haftpflichtversicherung sollten sie zuerst kontrollieren, ob sie von einer kostenlosen Familienmitversicherung profitieren. Müssen sie sich selbst versichern, sollten sie durch einen Versicherungsvergleich die preiswerteste Police ermitteln. Das gilt auch für die studentische Krankenversicherung, bei der ab 2015 Beitragsunterschiede existieren.
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