Hamburg – Jeder vierte Arbeitnehmer wird mindestens einmal berufsunfähig. Dabei trifft es nach Angaben der Deutschen Aktuarvereinigung sowohl Ältere als auch Jüngere, körperlich Arbeitende wie Büroangestellte.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann helfen, den Lebensstandard zu halten, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Die Police kann aber teuer sein. Welche Alternativen gibt es?
Eine Variante ist die sogenannte Grundfähigkeitsversicherung. «Diese Police sichert den Verlust bestimmter Fähigkeiten ab, etwa des Sehens, Hörens, Autofahrens oder Gehens», erläutert Mathias Zunk vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Bei Vorerkrankungen kann allerdings manches ausgeschlossen oder ein Risikozuschlag erhoben werden. Die BU sichert aus Sicht des GDV insgesamt deutlich umfangreicher ab.
Gegen Unfall oder Schlaganfall absichern
Ähnlich ist es bei der Unfallversicherung. Sie zahlt einen einmaligen Geldbetrag oder eine Rente nur, wenn der Versicherte unter den Folgen eines Unfalls leidet. Bei einer Erkrankung, etwa Krebs, greift die Unfallversicherung nicht.
Speziell gegen eine oder mehrere bestimmte Krankheiten können sich Menschen dagegen mit einer Dread-Disease-Versicherung (englisch: schwere Krankheit) versichern – etwa Schlaganfall oder Multiple Sklerose. «Mit den Leistungen können Versicherte eine Zeit der beruflichen Umorientierung überbrücken oder auch das Haus behindertengerecht umbauen», so Zunk.
Für Kombiprodukte gibt es keine einheitliche Regel
Aus Sicht des Bundes der Versicherten (BdV) sind diese drei Policen allerdings nur dann eine echte Alternative zur BU, wenn diese nicht abgeschlossen werden kann. Gleiches gilt für die Multi-Risk-Versicherung (englisch: viele Risiken) – eine Kombination aus mehreren Produkten. BdV-Pressereferent Kim Paulsen zählt auf, woher Bestandteile stammen: «Private Unfallversicherung mit Rentenleistung, Pflegerentenversicherung, Grundfähigkeitsversicherung und Dread-Disease-Versicherung».
Eine markteinheitliche Definition, wann der Multi-Risk-Versicherer zahlt, gibt es nicht. In der Regel wird eine Monatsrente dann ausgezahlt, wenn der Versicherte durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit invalide oder pflegebedürftig geworden ist oder körperliche Grundfähigkeiten eingeschränkt sind.
Staatliche Leistungen reichen nicht aus
«Die staatliche Erwerbsminderungsrente sichert nur Älteren den Lebensunterhalt», erklärt GDV-Experte Zunk. Betroffene können sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren wurde, bekommt nur dann die volle Rente, wenn er weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die Art der Arbeit spielt keine Rolle. Und nur wer weniger als sechs Stunden pro Tag irgendeiner Beschäftigung nachgehen kann, erhält überhaupt Leistungen.
Was also tun? «Letztlich gibt es kein Produkt, das in vergleichbarer Weise wie die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet und zu vergleichbaren Prämien zu haben ist», stellt Becker-Eiselen klar. Berufstätige sollten 75 bis 80 Prozent des Nettoverdienstes absichern und Gesundheitsfragen korrekt beantworten, so ihr Rat.
Fotocredits: Bodo Marks,Silvia Marks,Benjamin Nolte,GDV,Valeska Achenbach,Karin Gerdes
(dpa/tmn)