Für die berufliche Weiterbildung existieren neben der Arbeit durchführbare Angebote wie beispielsweise Fernstudiengänge. Diese sind jedoch mit einer derart hohen zeitlichen Belastung verbunden, dass ein Großteil der Teilnehmer zumindest in der Abschlussphase die Berufstätigkeit einschränkt. Die volle Konzentration auf die Weiterbildungsmaßnahme ermöglichen verschiedene Förderprogramme. Welches für den einzelnen Arbeitnehmer in Frage kommt, richtet sich vor allem nach der Art der Bildungsmaßnahme.
Die Ausbildungsförderung
Beim Besuch einer Fachschule mit Ganztagsunterricht besteht grundsätzlich Anspruch auf Schüler-BAföG. Die Zahlung erfolgt vollständig als Zuschuss und setzt voraus, dass der Unterricht an einer anerkannten Berufsfachschule in Vollzeit erfolgt. Diese Möglichkeit bietet sich vor allem für Arbeitnehmer ohne beruflichen Ausbildungsabschluss an, sie kann aber auch für den Aufstieg verwendet werden. Qualifizierte Gesellen haben die Möglichkeit, über den auch als Meister-BAföG bezeichneten Bildungskredit den Lebensunterhalt während ihrer Weiterbildung zu sichern. Auch für Weiterbildungsmaßnahmen an einer Universität besteht je nach Alter und bisherigem Abschluss ein Anspruch auf Ausbildungsförderung. Für ein Zweitstudium zahlt der Staat kein BAföG, wohl aber für ein Aufbaustudium wie den Master-Studiengang nach einem Bachelor-Abschluss. Wer bereits seit einiger Zeit berufstätig war, erhält die staatliche Förderung ohne Anrechnung des Elterneinkommens. Weitere Informationen rund ums Thema Weiterbildung erhalten Sie auch auf der Seite www.elbcampus.de.
Förderungen bei bestehender oder drohender Arbeitslosigkeit
Ein wesentliches Förderinstrument bei bestehender oder drohender Arbeitslosigkeit stellt der Bildungsgutschein dar. Diesen beantragen Sie bei der Arbeitsagentur. Der Bildungsgutschein umfasst die Begleichung der Weiterbildungskosten, so dass Sie diese bei kostenpflichtigen Maßnahmen nicht selbst tragen müssen. Eine Sondermaßnahme stellt die IFlaS dar („Initiative zur Flankierung des Strukturwandels“). Bei dieser dient der Bildungsgutschein dazu, gering qualifizierten Menschen eine Berufsausbildung zu ermöglichen. Je nach Neigung und bisheriger Berufserfahrung lässt sich die Maßnahme für eine mit der Abschlussprüfung vor der IHK verbundene handwerkliche oder kaufmännische Weiterbildung nutzen. Falls die Voraussetzungen für den Erhalt eines Bildungsgutscheines nicht gegeben sind, können Arbeitnehmer eine Bildungsprämie beantragen. Diese deckt die Hälfte der Lehrgangskosten einer anerkannten Maßnahme ab.
Auch das Finanzamt beteiligt sich an den Weiterbildungskosten
Das Finanzamt belohnt eine Investition in die Zukunft ebenfalls, indem es den Abzug von Weiterbildungskosten als Werbungskosten bei Arbeitnehmern oder als Betriebsausgaben bei Selbstständigen zulässt. Bei nicht offensichtlicher Zuordnung der Kosten zur beruflichen oder privaten Lebensführung wie bei Sprachkursen ist eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass die Bildungsmaßnahme die Aufstiegschancen erhöht, sinnvoll.
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