Düsseldorf – Das Paket kommt, aber der Empfänger ist nicht zu Hause? Viele Paketboten geben die Sendung dann in der Nachbarschaft ab.
Wer sichergehen will, dass die Sendung beim richtigen Nachbarn ankommt, kann beim Paketdienstleister einen Wunschnachbarn angeben, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dafür hinterlegt man diesen beim Lieferdienst als Zustelladresse.
Davor sollten Nachbarn aber klären, ob der andere wirklich bereit wäre, das Paket anzunehmen. Denn dazu sind die Bewohner von nebenan nicht verpflichtet. Nehmen sie die Post aber an, müssen sie diese sorgfältig aufbewahren. Stellen sie das Paket einfach vor die Tür des Nachbarn, haften sie, wenn es dadurch beschädigt wird oder abhanden kommt.
Auf Suche nach dem Zugestellten sollte niemand lange gehen müssen – zumindest in der Theorie. Denn grundsätzlich müssen Lieferdienste den eigentlichen Empfänger informieren, wenn sie ein Paket anderswo abgeben, erklärt die Verbraucherzentrale. Egal, ob beim Wunschnachbarn oder nicht.
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(dpa/tmn)