Hamburg – Wer den Schaden hat, braucht eine Versicherung. Damit sie auch zahlt, müssen Versicherte den Schaden aber erst einmal melden: «Im Fall der Fälle müssen Sie sich unverzüglich an ihre Versicherung wenden», erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg.
Unverzüglich heißt: So schnell wie möglich. «Sind Sie im Krankenhaus, weil Sie verletzt wurden, müssen Sie sich sicher nicht noch am selben Tag melden», sagt Boss. «Sobald es Ihnen aber besser geht, sollten Sie ihre Versicherung über den Schaden informieren.»
Weil der Versicherte im Zweifel nachweisen muss, dass er einen Schaden gemeldet hat, ist die schriftliche Meldung ratsam. «Die Kontaktdaten finden Sie in der Regel in Ihren Unterlagen», sagt Boss.
Angeben müssen Versicherte, was, wann, wo und wie etwas passiert ist. «Wurde jemand geschädigt, müssen Sie auch das ihrer Versicherung mitteilen.» In der Regel bekommen Versicherte dann Formulare zur Schadenmeldung von ihrer Versicherung zugeschickt, in denen sie die Angaben noch einmal konkretisieren müssen.
Wichtig: Die Angaben müssen wahrheitsgemäß sein. Nach Erkenntnissen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weisen rund neun Prozent der gemeldeten Schäden in der Kraftfahrt-, Haftpflicht- und Sachversicherung Ungereimtheiten auf. In der Regel schauen die Versicherungen in solchen Fällen genauer hin.
Als dubios werden laut GDV Meldungen bezeichnet, die nicht stimmig sind: Häufig passt die Schadenschilderung nicht zum Schadenbild, die Betroffenen machen widersprüchliche Angaben oder reichen manipulierte Kaufbelege ein. Wird ein Betrug nachgewiesen, muss der Versicherer nicht für den Schaden aufkommen.
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(dpa/tmn)