Eine private Rentenversicherung im Allgemeinen bietet dem Einzelnen keinerlei Zuschüsse von Seiten des Staates. Anders verhält es sich hierbei mit einer Riester Rente. Hierbei wird die Rentenform der Riester Rente als kapitalgedeckte private Altersabsicherung vom Staat finanziell gefördert.
Der Ursprung der Riester Rente geht auf den ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester zurück, der diese Form der Altersabsicherung einführte, um Lücken in der staatlichen Altersförderung auszugleichen. Dies wurde aufgrund verschiedener demografischer Entwicklungen, die ein Ungleichgewicht zwischen Renteneinzahlern und Rentenempfängern in Deutschland mit sich gebracht haben, notwendig.
Im Allgemeinen können alle Arbeitnehmer die Möglichkeit der zusätzlichen Riester Rente in Anspruch nehmen. Diese ist im Gegensatz zur staatlichen Altersförderung freiwillig. Selbständig oder freiberuflich tätigen Personen steht die Riester Rente jedoch nicht offen. Dieser Personenkreis muss sich alternative private Altersabsicherungen suchen, um eventuelle Versorgungslücken der staatlichen Rentenversicherung ausgleichen zu können.
Ein großer Vorteil, den die Riester Rente mit sich bringt, ist ihre Pfändungssicherheit. Im Gegensatz zu anderen privaten Altersabsicherungen sind die bisher geleisteten Einzahlungen auch im Falle von Inanspruchnahme von ALG II Leistungen unantastbar.
Die Beiträge, die in die Riester Rente eingezahlt wurden, können steuerlich bis zu einem Maximalbetrag von 2.100 Euro jährlich geltend gemacht werden. Dies verdeutlicht die Unterstützung, die der Einzelne von Seiten des Staates erhält, wenn er sich für den Abschluss einer Riester Rente entscheidet.
Natürlich ist es für den Einzelnen von großem Interesse, wie hoch der monatliche Auszahlungsbetrag der Riester Rente wäre, sobald das Renteneintrittsalter erreicht ist. Hierzu finden sich im Internet zahlreiche Rechenbeispiele, die dem Einzelnen diese Frage ausreichend beantworten können.