Restschuldversicherung, das ist ein sperriger Begriff für ein simples Prinzip. Die Versicherung springt dann ein, wenn ein Kreditnehmer arbeitslos wird oder stirbt, also seine Schulden gar nicht mehr oder nur noch teilweise tilgen kann. Die Angebote sind zahlreich und klingen verlockend. Doch sie nützen meist nur den Kreditgebern. Deswegen will die Bundesregierung nun aktiv werden und den Verbraucherschutz stärken.
Restschuldversicherung bei Kreditangebot
Es klingt verlockend: Eine Versicherung hilft weiter, wenn man die Kreditraten nicht mehr bedienen kann. Banken, aber auch Technikmärkte oder Autohäuser, bieten diese Restschuldversicherung häufig gleich mit an, wenn sie dem Kunden ein Kreditangebot unterbreiten.
Banken streichen Provisionen bis zu 50 Prozent ein
Doch nun fördert unter anderem eine aktuelle Untersuchung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zutage, was schon länger klar aber nicht belegt war: Von den Restschuldversicherungen profitieren die Banken selbst am meisten. 24 von 31 befragten Instituten streichen sehr hohe Provisionen ein. Die Höhe liegt bei etwa der Hälfte der Versicherungssumme, manchmal sogar bei noch mehr. Kostet eine Restschuldversicherung 2000 Euro, bekommt die Bank davon also mindestens 1000 Euro Provision.
Das Problem: Der Kunde muss bislang nicht von der Höhe der Provision in Kenntnis gesetzt werden. Dazu kommt, dass sich Fälle häufen, in denen es zum Versicherungsabschluss kommt, obwohl der Schutz gar nicht benötigt wird.
Bonität der Kunden auf dem Prüfstand
Um einen Kredit zu bekommen, müssen Kunden für gewöhnlich ihre finanzielle Situation offenlegen. Gehaltshöhe, Mietkosten sowie Schufa-Auskunft gehören dazu. Nach eingehender Prüfung erfolgt ein Angebot mit Konditionen, welche sich nach der Bonität des Kreditnehmers berechnen. Auch Versicherung gehen in die Prüfung ein. So sollte eigentlich auch eine Restschuldversicherung die Bonität verbessern. Denn sie bietet dem Kreditgeber eine finanzielle Sicherheit. Doch in den meisten Fällen scheint es völlig irrelevant zu sein, ob der Kunde eine Restschuldversicherung besitzt oder nicht.
Tipp: Auch im Internet lassen sich mittlerweile Kredite abschließen. So lässt sich zum Beispiel hier ein Onlinekredit problemlos aufnehmen.
Justizministerium will Verbraucherrechte stärken
Die Bundesregierung will nun eingreifen: „Die wachsende Kritik am Verkauf von Restschuldversicherungen nehmen wir ernst“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Ulrich Kelber (SPD), dem Tagesspiegel.
Noch verbraucherunfreundlicher sind Restschuldversicherungen übrigens, wenn es zu Problemen kommt. Ein Kunde ist quasi rechtlos, da die Bank der Versicherungsnehmer ist. Nicht einmal eine Beschwerde bei unabhängigen Schlichtungsstellen ist Kunden möglich. Das Recht dazu haben nämlich nur Versicherungsnehmer.
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