Berlin – Zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gibt es vom Chef ein Geldpräsent – und das Monat für Monat. Bei dem Geschenk handelt es sich um Vermögenswirksame Leistungen (VL). Das Problem: Viele Beschäftigte nutzen die VL-Leistungen nicht, erklärt Roland Aulitzky von der Stiftung Warentest in Berlin.
Aulitzky verweist auf Schätzungen, wonach über 20 Millionen Beschäftigte einen VL-Anspruch haben, es aber nur rund 13 Millionen Verträge gibt. Klar ist: Wer sich diese Sparmöglichkeit entgehen lässt, verschenkt Geld.
«Wenn es einen Zuschuss des Arbeitgebers gibt, dann liegt dieser oft zwischen 6,65 Euro und 40 Euro», sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. Die Höhe ist von Branche zu Branche und je nach Region unterschiedlich. Teilzeitkräfte erhalten den Zuschuss entsprechend anteilig.
Vorteil für Beschäftigte mit geringem Einkommen: Sie haben Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage. Beantragt wird die Arbeitnehmersparzulage über die jährliche Steuererklärung.
Arbeitnehmer sollten sich in ihrer Firma erkundigen, ob es dieses Plus gibt. Falls die Antwort «Ja» lautet, dann heißt es: einen Sparvertrag abschließen und eine Bestätigung dem Arbeitgeber vorlegen. Ein Überblick über die Möglichkeiten:
– Banksparplan: Schließt der Arbeitnehmer einen Banksparplan für die VL-Leistungen ab, dann zahlt er sechs Jahre ein, ein Jahr ruht der Vertrag. «Diese Option eignet sich vor allem für sicherheitsorientierte Anleger», erklärt Scherfling. Im Fall der Insolvenz des Geldinstituts sind die Guthaben durch die gesetzliche Einlagenversicherung bis 100 000 Euro gesichert.
Neben einem Basiszins winkt am Laufzeitende in der Regel eine Prämie. Kursrisiken gibt es nicht. Allerdings ist es hier besonders wichtig, das passende Produkt auszuwählen. «Denn bei den meisten Verträgen sind die Renditen mit manchmal unter einem Prozent so gering, dass als Reiz nur der Arbeitgeberzuschuss bleibt», sagt Aulitzky.
– Wertpapiersparen: Hier sind die Rendite-Chancen am höchsten, wie Julia Topar vom Bundesverband deutscher Banken erklärt. Der Sparer zahlt sechs Jahre ein, ein Jahr ruht der Vertrag. «Diese Variante eignet sich für alle, die sich bewusst sind, dass es am Aktienmarkt mal auf, mal ab geht», ergänzt Scherfling. Sind die Aktienkurse nach Ablauf der sieben Jahre niedrig, kann man auf Kurserholung warten. Die Gelder sind im Falle einer Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft als Sondervermögen geschützt.
– Bausparvertrag: Bei dieser VL-Sparoption gibt es kein Ruhejahr, die Beiträge werden sieben Jahre lang gezahlt. «Für Renditejäger ist ein Bausparvertrag nicht attraktiv, die Rendite liegt unter einem Prozent», sagt Aulitzky. Für Geringverdiener kann sich aber ein VL-Bausparvertrag rechnen, da sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine staatliche Wohnungsbauprämie haben.
– Tilgungsoption: VL-Beträge können auch dazu verwendet werden, bereits vorhandene Bauspar- und Bankdarlehen zu tilgen. Dazu lässt der Kreditnehmer die VL-Zahlungen auf sein eigenes Konto überweisen. Die Bank erstellt eine Bestätigung für den Arbeitgeber, aus der hervorgeht, dass der Beschäftigte seine Beiträge zur Schuldentilgung einsetzt. «VL-Leistungen kann man sich aber auch direkt auf das Darlehenskonto überweisen lassen», erklärt Topar. Bei Bauspardarlehen ist das oft unproblematisch, da der Kreditnehmer zumeist Sondertilgungen tätigen kann. Bei laufenden Hypothekendarlehen sollte man mit seiner Bank sprechen.
Fotocredits: Christin Klose,Bundesverband Deutscher Banken,Stiftung Warentest
(dpa/tmn)