Wann für Arbeitslose eine Steuererklärung Pflicht ist

Neustadt a.d. Weinstraße – Wer mehr als 410 Euro Arbeitslosengeld im Jahr erhalten hat, muss eine Steuererklärung machen. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin.

Haben Arbeitnehmer nur einige Monate Arbeitslosengeld bezogen und waren ansonsten in Anstellung, können sie die gezahlte Lohnsteuer teilweise zurückholen.

Dafür sollten sie Belege sammeln und die Summe als Werbungskosten in Anlage N der Steuererklärung eintragen. Abgesetzt werden können zum Beispiel Bewerbungs- und Fortbildungskosten, Ausgaben für Schreibmaterial oder Fahrtkosten zu Arbeit.

Fotocredits: Benjamin Nolte
(dpa/tmn)

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