Frankfurt/Main – Viele Anleger wissen nicht, worauf sie sich bei verschiedenen Produkten einlassen. Das liegt unter anderem an der fragwürdigen Informationspolitik mancher Anbieter – zumindest auf dem grauen Kapitalmarkt.
Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hessen. In mehr als zwei Drittel der Fälle (26 von 36) beschrieben die Anbieter die Anlageobjekte in den Vermögensanlagen-Informationsblättern (VIB) nicht angemessen.
Die Verbraucherschützer untersuchten 36 Anlagen, die 2018 emittiert wurden. Sie gehören zum grauen Kapitalmarkt, der weniger stark reguliert ist. Die Marktwächter warnen Verbraucher grundsätzlich vor diesem Bereich, da Risiken wegen der komplexen rechtlichen Ausgestaltung häufig schwer abzuschätzen seien. Für die Studie entwickelten sie auf Basis gesetzlicher Vorgaben einen Kriterienkatalog.
9 der 36 untersuchten Anbieter informierten nicht transparent genug über Kosten und Provisionen. 26 von 36 stellten zudem Prognosen, wie sich verschiedene Marktentwicklungen auswirken, nicht transparent und nachvollziehbar genug dar. 21 Angebote waren sogenannte Blindpools oder Semi-Blindpools, bei denen im Voraus nicht verbindlich festgelegt wird, in welche Anlageobjekte investiert wird. 16 davon erfüllten die Transparenzkriterien der Verbraucherschützer nicht.
In der Werbung für Vermögensanlagen muss deutlich auf die allgemeinen Risiken hingewiesen werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. 13 der 34 Anbieter, die auf der eigenen Homepage für Anlageprodukte warben, fielen dabei im Test durch.
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(dpa/tmn)