Oberhausen (dpa/tmn) – Bootseigner prüfen vor der Ausfahrt am besten ihren Versicherungsschutz. Zum einen sollten sie sich vergewissern, ob in ihrer regulären Privathaftplicht schon Schäden abgedeckt sind, die im Zusammenhang mit dem Besitz oder Gebrauch des eigenen Bootes stehen.
Falls nicht, ist eine Bootshaftpflichtversicherung ratsam. In einigen Ländern wie Italien und Spanien sei diese sogar Pflicht, erklärt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
Eine Skipperhaftpflichtversicherung ist oftmals schon in der Bootshaftpflichtversicherung enthalten. Diese Police schützt in der Regel den Skipper, die Crew und die Gäste gegen Ansprüche von Geschädigten.
Eine Bootskaskoversicherung sichert den Bootseigner und Charterer gegen Schäden am eigenen Boot und dem Inventar ab. Bei solch einer Versicherung sollte man darauf achten, dass das Slippen, Kranen und der Aufenthalt im Winterlager sowie Beiboote und Trailer mitversichert sind.
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(dpa)