Erträge aus Kapitalanlagen werden bei Auszahlung als Quellensteuer einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Allerdings gelten einige Sonderregelungen, da nicht jede Kapitalertragssteuer mit dem festgelegten Steuersatz zuzüglich Zusatzsteuern berechnet werden sollte.
Kapitalertragssteuer als Sofortabzug
Bei der Auszahlung von Kapitallebensversicherungen oder Sparplänen behält die auszahlende Stelle direkt einen Teil des Gewinns ein und führt diesen an das Finanzamt ab. Diese Steuer auf den Ertrag von Kapitalanlagen besteht aus dem Steuersatz von 25 Prozent sowie den Zusätzen für den Soli-Zuschlag sowie die Kirchensteuer und kann maximal 27,9951 Prozent betragen. Für viele dieser Einkünfte können Freistellungsaufträge in Anspruch genommen werden, die für Alleinstehende 801 Eu