Lebensversicherung/Rentenversicherung

LBS verdoppelt Zahl junger Bausparer bis 21 Jahre

Lebensversicherung/Rentenversicherung
Über 13,7 Milliarden Euro Bausparvertragssumme (ddp direct) Die LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG hat im Jahr 2012 über 47.000 neue Bausparverträge abgeschlossen und damit ihre Marktführung behauptet. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der neuen Verträge um 9,1 Prozent. Im Alterssegment der Bausparer bis 21 Jahre hat sich der Anteil an der G (mehr …)

Wenn der Kapitalbedarf steigt – die Lebensversicherung kündigen

Lebensversicherung/Rentenversicherung
Die Lebensversicherung gehört zu den liebsten Versicherungen der Deutschen und wird besonders gern zur privaten Altersvorsorge genutzt. Als Schutz für Hinterbliebene im Todesfall und als rentable Art für das Alter vorzusorgen, wird die Versicherung gern empfohlen. Trotzdem kommt es immer häufiger dazu, dass Versicherte ihre Lebensversicherung kündigen. Großer Kapitalbedarf oder die Unfähigkeit, weiter die erforderlichen Raten zu zahlen, sind die Hauptgründe dafür. Wer die Lebensversicherung kündigen will, kann dies in jedem Fall tun, sollte dabei aber auf ein paar Punkte achten. Verluste bei einer Kündigung Wer seine Lebensversicherung kündigt, der erhält in keinem Fall den gesamten eingezahlten Betrag zurück. Das ist besonders dann ärgerlich, wenn die Versicherung noch nicht lange lä

Dem Leben eine Zukunft geben – zinsstarke Lebensversicherungen für die junge Familie

Lebensversicherung/Rentenversicherung
Die Entscheidung, eine Lebensversicherung abzuschließen, sollte vor allem bei jungen Familien nicht zu lange hinausgezögert werden. Denn gerade in jungen Jahren sind günstige Beiträge zu haben, mit denen vor allem Alleinverdiener ihre Familien absichern können. Generell wird dabei zwischen Kapitallebensversicherungen und Risikolebensversicherungen unterschieden. Während bei kapitalbildenden Versicherungen über einen langen Zeitraum hinweg ein Sparvermögen aufgebaut wird, dient die Risikovariante allein dem Schutz der Angehörigen des Versicherten. Beide bringen ihre Vor- und Nachteile mit sich und sollten als Alternativen gewissenhaft abgewogen werden. Die kapitalbildenden Versicherungen als zinsbringende Anlage Wenn eine Lebensversicherung abgeschlossen werden soll, um langfristig Kapita

Beitragsbemessungsgrenze: Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung

Lebensversicherung/Rentenversicherung
In Deutschland wird der Betrag als Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet, der die Höchstgrenze bei der Beitragsberechnung für die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung darstellt. Das Bruttoeinkommen, das über der Bemessungsgrenze liegt, wird bei der Beitragszahlung nicht berücksichtigt. Sämtliche Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- und Krankenversicherung sind zu einem bestimmten Prozentsatz vom sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn abhängig. Bruttolohn, der über der Bemessungsgrenze liegt, wird bei der Zahlung der Beiträge nicht berücksichtigt. Beitragsbemessungsgrenze - Jährliche Anpassung Die Bundesregierung nimmt eine jährliche Anpassung der Bemessungsgrenze vor. Dabei wird sie „dem Verhältnis angepasst, in dem das durchschnittliche Bruttoeinkommen aus

Riester Rente – Grundlegende Informationen rund um das Prinzip der Rentenversicherung in Deutschland

Lebensversicherung/Rentenversicherung
Die staatliche Rentenversicherung in Deutschland ist fester Bestandteil der Sozialversicherungen und bildet damit eine wichtige Stütze des modernen Sozialstaates. Sie hat das Ziel, die heutige Generation an Arbeitnehmern vor finanziellen Engpässen im Alter zu schützen. Die Rentenversicherung basiert auf dem sogenannten Generationenvertrag. Dieser besagt, dass die aktuelle Generation an Arbeitnehmern Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet und dafür ihrerseits von Einzahlungen der kommenden Generation an Arbeitnehmern profitieren wird. Welchen Sinn und Zweck erfüllt die Riesterrente in Deutschland? Die sich stets leerenden Rentenkassen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in Deutschland haben dazu geführt, dass die staatliche Rente allein für eine umfassende finan

Risikolebensversicherung – Der ideale Schutz für die Familie

Lebensversicherung/Rentenversicherung
Wem das Wohl seiner Familie am Herzen liegt, der sollte über den Abschluss einer Risikolebensversicherung nachdenken. Sie bietet eine Alternative zur regulären Lebensversicherung, da hier die Beiträge im Vergleich gering ausfallen. Nicht nur gefährliche Hobbies sollten als Beweggründe für den Abschluss einer Risikolebensversicherung in Betracht gezogen werden, da sich Unfälle leider nicht vorhersehen lassen. Worin besteht eigentlich das Risiko? Das fragen sich die meisten, die von einer Risikolebensversicherung hören. Ist diese Form des Schutzes nur für risikoliebende Menschen sinnvoll? Genau genommen nicht, denn es sind die Versicherungsgesellschaften, die in jedem Fall zur Auszahlung der vereinbarten Summe verpflichtet sind. Wenn also der Tod des Vertragspartners nach einem Jahr eintrit

Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung?

Lebensversicherung/Rentenversicherung
Im Gegensatz zu herkömmlichen Kapitallebensversicherungen sichert die Risikolebensversicherung ausschließlich den Todesfall der versicherten Person ab. So erhält eine vorher benannte Person oder der gesetzliche Erbe die Todesfallsumme im Ablebensfall der versicherten Person. Die einzuzahlenden Beiträge errechnen sich durch das Lebensalter, das Geschlecht und den Beruf der versicherten Person sowie die Dauer der Versicherung. Eine Ablaufleistung im Erlebensfall wird nicht gezahlt. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen ist zwar auch ein Todesfallschutz für eine begünstigte Person eingebunden, es wird jedoch auch zusätzlich Kapital angesammelt, sodass die versicherte Person im Erlebensfall nach Ablauf der Versicherung eine Auszahlung erhält. Hierdurch sind die einzuzahlenden Beiträge jed

Lebensversicherung gekündigt und dennoch kein Geld

Lebensversicherung/Rentenversicherung
Wer seine Lebensversicherung zu früh kündigt, womöglich auch noch in den ersten paar Jahren nach Vertragsabschluss, wird sich oftmals kräftig die Augen reiben. Als die WAS - Redaktion des RBB gestern darüber berichtete, ging es mir zumindest so. Die vorstellten Personen bekamen ungefähr 10% des eingezahlten Betrages zurück, als sie vorzeitig ihre Lebensversicherung kündigten, teilweise noch weniger. Das sei Branchenüblich, antworteten die Versicherungen und verwiesen auf die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Diese sind aber von vorne herein Null und Nichtig. Der Bundesgerichtshof entschied gegen die Versicherungsunternehmen und das ist schon eine Weile her. Doch die Versicherungen lassen sich offensichtlich nicht davon beeindrucken. Solange es genug Leute gibt, die das einfach h