Versicherung getäuscht – Fristlose Kündigung rechtens

Oldenburg – Wer Versicherungsleistungen zu Unrecht kassiert, muss damit rechnen, dass ihm die Versicherung fristlos kündigt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor (Az.: 5 U 78/16), auf welche die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hinweist.

Täuschen Versicherungsnehmer etwa Schmerzen nur vor, ist nicht einmal eine Abmahnung nötig. Denn ein solches Verhalten erschüttert das Vertrauen in die Redlichkeit des Vertragspartners derart, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.

In dem verhandelten Fall hatte ein Versicherungsnehmer nach einem Unfall Berufsunfähigkeitsleistungen erhalten. Bei einer Überprüfung des Gesundheitszustandes stellte sich heraus, dass der Mann offenbar an Marathonläufen teilgenommen hatte, obwohl er angeblich wegen Schmerzen im Rollstuhl saß. Außerdem bot der angeblich berufsunfähige Mann seine Dienstleistungen als Küchenbauer an. Als die Versicherung den Vertrag daraufhin fristlos kündigte, zog der Kunde vor Gericht.

Ohne Erfolg: Bei solch einem Verhalten dürfe die Versicherung den Vertrag auch für die Zukunft fristlos kündigen, entschieden die Richter. Eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses sei der Versicherung hier nicht mehr zumutbar. Auch eine vorherige Abmahnung sei nicht erforderlich. Denn anderenfalls hätte jeder Versicherungsnehmer die Möglichkeit, einmal sanktionslos zu versuchen, die Versicherung hinters Licht zu führen.

Fotocredits: Marijan Murat
(dpa/tmn)

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