Ein Überweisungsfehler kann zu ärgerlichen Folgen für den Absender der Transaktion führen. Ein Tippfehler auf dem Überweisungsträger reicht aus, um eine Summe fehlzuleiten. Das seit letztem Jahr geltende EU-Recht für Überweisungen macht die Situation noch komplizierter.
Ein Überweisungsfehler kann sich schon mal einschleichen – Jeder hat sich schon auf einem Überweisungsträger oder bei einer Onlineüberweisung um eine Ziffer vertan. Die Banken waren noch bis zum letzten Jahr verpflichtet, die Daten des Empfängers manuell abzugleichen, doch die gesetzliche Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie zum Bankentransfer hat nun diesen Schritt abgeschafft. Die Banken müssen nun den Namen des Empfängers nicht mehr mit der Kontonummer und Bankleitzahl vergleichen, was zu unangenehmen Folgen für den Absender führen kann.
Überweisungsfehler – Wer haftet?
Nach dem neuen Gesetz ist bei einer fehlerhaften Überweisung der Auftraggeber der Transaktion für seinen Fehler selbst verantwortlich. Das heisst, wenn durch die Vertauschung von 2 Ziffern beispielsweise ein Betrag auf einem Konto landet, das auch tatsächlich existiert, ist dieser Vorgang kein Fehler des beauftragten Kreditinstituts. Dies gilt für Überweisungen im In- und Ausland.
Die Banken sind in einem solchen Fall nicht dazu verpflichtet, den verloren gegangenen Betrag zu ersetzen. Doch die Institute sind gesetzlich dazu angehalten, ihren Kunden in einem solchen Fall dabei behilflich zu sein, das falsch überwiesene Geld von der entsprechenden Person zurück zu bekommen. Wenn das Konto auf dem Überweisungsträger nicht existiert, wird das Geld sowieso erstattet.
Überweisungsfehler – Was kann man tun wenn es zu spät ist?
Sämtliche Transaktionen werden für einen Tag im System der Hausbank gespeichert. Wenn der Fehler frühzeitig entdeckt wird, kann möglicherweise ein Gang zur Bank den Irrtum rückgängig machen. Hier ist man allerdings auf das Wohlwollen des Instituts angeweisen, die nicht zu einer nachträglichen Korrektur verpflichtet sind.
Da für den Rückzug einer Überweisung saftige Gebühren fällig sind, empfiehlt es sich, sämtliche Daten auf dem Überweisungsträger mehrmals abzugleichen. Für Onlinebanking ist es sinnvoll, die Kontonummern bei Überweisungen für spätere Verwendung abzuspeichern. So lassen sich Flüchtigkeitsfehler einfach vermeiden.