Berlin – Überzeugende Arbeit oder guter Service – dafür gibt es als Dankeschön oft Trinkgeld. Für viele gehört das zum guten Ton. Eine Pflicht, ein paar Euro als Extra im Restaurant, im Taxi oder beim Friseur zu geben, existiert aber nicht.
«Trinkgeld ist ein freiwillig vom Gast gezahlter Betrag, der Auskunft über seine Zufriedenheit gibt», sagt der Berliner Rechtsanwalt Mathis Ruff. Der Empfänger kann einen Obolus dennoch häufig gut gebrauchen. «Viele, die im Dienstleistungsbereich angestellt sind, bekommen gerade einmal den Mindestlohn oder sie sind geringfügig beschäftigt», erklärt Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen.
Doch wie viel Trinkgeld ist angemessen? «Mit zehn Prozent, bezogen auf den Rechnungsbetrag, liegt der Gast im Restaurant selten falsch», betont Sophia Mecchia von der Stiftung Warentest in Berlin. Aber in einigen Fällen kann es auch etwas weniger sein. Zum Beispiel, wenn die Rechnung im drei- oder vierstelligen Bereich liegt. «Dann sinkt der gängige Satz auf ungefähr fünf Prozent», so Mecchia.
Im Taxi kann ein zufriedener Gast dem Fahrer zehn Prozent des Fahrpreises als Trinkgeld geben. Beim Friseur ist pro Arbeitsgang mindestens ein Euro Trinkgeld üblich. Der Kunde kann auch pauschal fünf bis zehn Prozent geben. Ein bis zwei Euro bekommt der Pizzabote in aller Regel zugesteckt. Umzugshelfer, die Möbel und schwere Kisten schleppen, sollten als Anerkennung mindestens fünf Euro bekommen. An der Garderobe im Theater oder in der Oper sind häufig Fixbeträge üblich, beispielsweise ein Euro.
«Nach oben ist der Trinkgeld-Höhe im Prinzip keine Grenze gesetzt», merkt Oelmann an. Wer mit der Serviceleistung besonders zufrieden ist, kann das mit einem Obolus in beliebiger Höhe zum Ausdruck bringen. Auch beim Bezahlen mit der Kreditkarte kann in aller Regel ein Trinkgeld problemlos auf den Preis aufgeschlagen werden, da der Betrag normalerweise manuell in das Kartenlesegerät eingegeben wird. Oder besser noch: Der Kunde gibt das Trinkgeld in bar. «So werden Abzüge durch die Kreditkartengesellschaft, die sonst das Trinkgeld schmälern, vermieden», so Oelmann.
Handelt es sich um ein Geschäftsessen, kann der Gastgeber – sofern er Unternehmer ist – nicht nur die Kosten für das Essen, sondern auch das gezahlte Trinkgeld steuerlich als Betriebsausgabe absetzen, erläutert Mecchia. Nach ihren Angaben sind 70 Prozent des Rechnungsbetrags und des Trinkgelds absetzbar. «Sitzen nur Mitarbeiter des Unternehmens im Restaurant zu einem Arbeitsessen an einem Tisch, dann lassen sich sogar 100 Prozent der Aufwendungen geltend machen», sagt Mecchia. Kosten für eine Bewirtung einschließlich Trinkgeld kann ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erstattet bekommen – vorausgesetzt, das Essen war in dessen Sinne.
Sind Trinkgelder für Angestellte steuerfrei? «Das kommt darauf an», sagt Ruff. Angestellte müssen nur dann auf Trinkgeld keine Steuern zahlen, wenn sie es bei einem direkten Kundenkontakt bekommen haben. Anders ist es, wenn die Trinkgelder aller Angestellten gesammelt, in einen Topf geworfen und die Höhe am Ende des Tages anteilig auf das gesamte Personal verteilt wird. «In dem Fall ist das Geld Arbeitslohn und unterliegt der Steuer- und Sozialversicherungspflicht», so Ruff.
Fotocredits: Andrea Warnecke,Christin Klose,Verbraucherzentrale Bremen,Stiftung Warentest
(dpa/tmn)