Schon ein altes Sprichwort besagt, dass „Lehrjahre keine Herrenjahre“ sind. Dementsprechend müssen die Ansprüche während einer Ausbildung zurückgeschraubt werden. Aber wie sehen sie aus, die schlauen Tipps, die ein sparsames Leben während der Ausbildung propagieren? Das Leben ist teuer, diese Erkenntnis machen Azubis relativ schnell. Einen kleinen Hauptgewinn hat natürlich der Azubi gezogen, der schon in der Ausbildung gut entlohnt wird. Aber leider gibt es auch das Pendant dazu, trotz Sparzwängen reicht das Geld vorne und hinten nicht. Dann ist guter Rat meistens teuer, muss aber nicht, wenn man folgende Tipps beherzigt:
Gutscheinportale
Viele Unternehmen bieten Rabattaktionen und Gutscheine im Internet an. Damit nicht jedes Unternehmen einzeln aufgerufen werden muss, haben sich Gutscheinportale wie Gutscheinpony.de gebildet. Auf diesen Portalen kann nach dem gewünschten Produkt über eine Suchmaske gesucht werden. Die aktuellen Gutscheine für das gesuchte Produkt werden in einer Übersicht aufgelistet. Dies ist sehr praktisch und spart Zeit.
Entfernung zum Ausbildungsbetrieb
Da wäre an erster Stelle die Berufsausbildungsbeihilfe, die bei der Agentur für Arbeit beantragt werden kann. Unter gewissen Voraussetzungen, die in Merkblättern detailliert erläutert werden, wird dieser Antrag genehmigt werden. Dieser greift insbesondere dann, wenn der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt liegt, der Azubi bereits verheiratet ist oder schon ein eigenes Kind hat.
Kindergeld
Eine zweite Möglichkeit, Geld in die “klamme Kasse“ zu bekommen, ist Kindergeld zu beantragen. Auch dieses wird unter bestimmten Bedingungen gewährt, welche ebenfalls im Detail erfragt werden müssen. Hier ist der Ansprechpartner die zuständige Familienkasse. Aber auch dieser Antrag wird von Erfolg gekrönt sein, wenn der Azubi noch nicht das magische Alter von 25 Jahren erreicht hat.
Nebenjob
Es selber mit einem Nebenjob zu versuchen, ist auch nicht die schlechteste Idee. Der Auszubildende muss sich aber über die recht engen Grenzen im Klaren sein. So ist der Arbeitgeber in das Vorhaben im Vorhinein einzuweihen. Bei Nichtbeachtung und ständiger Übermüdung in der Ausbildung, kann das auszubildende Unternehmen den Auszubildenden kündigen.
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