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Wohn-Riester – das ändert sich 2014!

Vorsorge
Riester-Sparen steht in Deutschland für die Hauptsäule der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. 2008 wurde mit der sogenannten Eigenheim-Rente – umgangssprachlich Wohn-Riester genannt – das Anlagespektrum erweitert. Seitdem fällt auch der Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum in den Bereich der Riester-Förderung. Zum Jahreswechsel 2013/2014 sind beim Wohn-Riester weitere Verbesserungen in Kraft getreten. Sie machen diese Form der privaten Vorsorge künftig noch attraktiver. Hier ist ein Überblick über die wesentlichen Änderungen. Schnellere Entschuldung durch frühere Entnahmen Seit Jahresbeginn werden erstmals Entnahmen aus Riester-Sparverträgen bereits in der Ansparphase förderunschädlich zugelassen. Voraussetzung ist, dass die entnommenen Beträge zur schnelleren Tilgung von