Glauben ist nicht Wissen: weitverbreitete Ansichten zum Arbeitsrecht unter die Lupe genommen
In der Arbeitswelt wird in Ausnahmesituationen oft aus dem Bauch heraus gehandelt. Häufig gehen die Beteiligten davon aus, in Übereinstimmung mit dem Arbeitsrecht zu handeln. Doch Vorsicht: Glauben heißt nicht Wissen. Im Streitfall können weit verbreitete Irrtümer teuer werden.
Ist privat Chatten am Arbeitsplatz erlaubt?
So glauben viele Arbeitnehmer, privates Surfen im Internet oder private Telefonate am Arbeitsplatz seien rechtens. Das ist falsch. Die Arbeitsausstattung wurde nur für dienstliche Tätigkeiten zur Verfügung gestellt. Wenn Mitarbeiter privat kommunizieren möchten, sollten sie das mit dem Vorgesetzten klären. Nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Unternehmens droht im Streitfall keine Gefahr. Auch aufgrund höherer Gewalt einfach zu Hause zu bleiben, ist nicht ohne weiteres