Welche Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben?
Für viele Bürger besteht in einigen Bereichen Versicherungszwang. Das gilt vornehmlich für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie alle Kfz-Besitzer. Die Art der Versicherungspflicht gestaltet der Gesetzgeber unterschiedlich.
Sozialversicherungen: Wahlmöglichkeit nur bei der Krankenversicherung
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zahlen in vier Sozialversicherungen ein, die Beiträge gehen automatisch von ihrem Lohn ab: Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Krankenversicherung. Bei den ersten drei Versicherungen müssen Arbeitnehmer in eine bestimmte staatlich organisierte Versicherung einzahlen, bei der Krankenversicherung wählen sie dagegen frei zwischen vielen verschiedenen gesetzlichen Kassen. Sie sollten diese Wahlfreiheit ausnutz