Was ist ein P-Konto?
Seit dem 1. Juli 2010 gibt es in Deutschland das P-Konto. Das Kürzel 'P' steht dabei für Pfändungsschutz und weist auf den Zweck dieses besonderen Girokontos hin. Es soll weiter Verfügungen innerhalb der Pfändungsfreigrenzen ermöglichen.
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