Verbraucherschützer mahnen ab: Gebühren für Basiskonten zu hoch
Seit 19. Juni dieses Jahres sind Banken gesetzlich dazu verpflichtet, jedem Interessenten ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten. Das gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz. Verbraucherverbände beobachten den Umgang mit dieser Vorschrift sorgfältig: Sie stellen fest, dass zwar keine Kontos abgelehnt werden. Dafür verlangen einige Banken viel zu hohe Kontoführungsgebühren, die nicht im Sinne des Basiskontos sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen bekommt jeder ein Basiskonto
Die Zahlungskontengesetz schreibt Geldinstituten vor, grundsätzlich jedem Interessierten ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen. Ausnahmen von der Pflicht bestehen, wenn die Kontoeröffnung für eine Bank aus nachvollziehbaren Gründen unzumutbar ist. Etwa bei deutlichen Hinweisen auf geplante Straftaten