Die Verbraucherkreditlinie – kurz erläutert
Die Verbraucherkreditrichtlinie dient dazu, Bankkunden zu mehr Transparenz bei der Kreditaufnahme zu verhelfen. Sie dient, wie beispielsweise auch die Schufa, dem Verbraucherschutz. Es handelt sich dabei um eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates und ist 2008 in Kraft getreten. Neben der besseren Transparenz bei Kreditangeboten stärkt sie auch die Rechte der Kreditnehmer in erheblichem Maße. Die Verbraucherkreditlinie richtet sich vornehmlich an normale Konsumentenkredite (Ratenkredite) mit Beträgen bis 75.000 Euro. Baufinanzierungen werden von der Regelung jedoch ausgeklammert.
Soll- und Effektivzinssatz
Vor allem im Hinblick auf die Zinssätze, die für Darlehen anfallen, hat die Verbraucherkreditrichtlinie einiges zugunsten der Kreditnehmer bewirken können. Bei jedem A