Das Rennwett- und Lotteriegesetz im Überblick
Gewinne aus Sportwetten, Pferdewetten und Lotterien sind in Deutschland keiner Einkommensart zugeordnet und müssen damit nicht versteuert werden. Das Finanzamt ist dennoch an den Ausspielungen beteiligt. Die Steuerpflicht bezieht sich nicht auf die Gewinne, sondern bereits auf die Spieleinsätze. Für die Besteuerung sieht das Rennwett- und Lotteriegesetz zwei Steuersätze vor, wobei Rennwetten und Sportwetten gegenüber Lotterien begünstigt sind.
Die Besteuerung
Die aktuellen Steuersätze belaufen sich auf fünf Prozent bei Wetten auf Pferderennen und Sportwetten sowie 20 Prozent bei Lotterien. Die Dreizehnerwette und die Auswahlwette gelten steuerrechtlich nicht als Sportwetten, sondern werden mit dem erhöhten Steuersatz belegt. In Deutschland verkaufte Lose ausländischer Lotterien unterlieg