Online „grob fahrlässig“ gehandelt? – Eine Begriffserklärung
Insbesondere Online-Banking weist Sicherheitslücken auf, die immer wieder von Betrügern für kriminelle Handlungen genutzt werden. Haben sich die Bankkunden allerdings „grob fahrlässig“ verhalten, ist die Chance auf einen Schadenersatzanspruch äußerst gering. Doch was bedeutet „grob fahrlässig“ genau?
Sicherheitshinweise immer beachten
Schon bei der Auswahl eines Passwortes sollten Sie große Umsicht walten lassen und sich nicht mit dem eigenen Namen, Geburtsdaten oder gängigen Zifferfolgen begnügen. Es gilt: je komplizierter die Kombinationen von Ziffern und Buchstaben in Klein- und Großschreibung gestaltet werden, desto schwieriger sind die Passwörter zu knacken. Als eindeutig „grob fahrlässig“ hat die Rechtsprechung bislang angesehen, wenn Bankkunden sogenannte TANs, also die zum Online