Schlagwort: Stiftungsgründer

Eine Stiftung gründen für die Ewigkeit

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Stiftungen sind im deutschen Rechtsraum die einzige Möglichkeit, praktisch bis in alle Ewigkeit nachfolgende Generationen an persönliche Verfügungen zu binden. Wer genehmigt Stiftungen? Die Anerkennung von Stiftungen obliegt der Stiftungsbehörde. Dorthin müssen sich alle Personen, Personengruppen, Familien oder Unternehmen wenden, wenn sie eine Stiftung gründen möchten. Technisch formuliert werden Stiftungen errichtet. Sind sie einmal rechtsfähig und geschäftsfähig, sind sie anerkannt. Stiftungen benötigen zur Anerkennung im Prinzip drei Dinge: Die förmliche Willenserklärung seitens der Stifter inklusive Definition des Zwecks der künftigen Stiftung, das Versprechen, diese mit einem Vorstand auszustatten und ein adäquates Vermögen. Im Fall von gemeinnützigen Stiftungen prüft das Fin