Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung?
Im Gegensatz zu herkömmlichen Kapitallebensversicherungen sichert die Risikolebensversicherung ausschließlich den Todesfall der versicherten Person ab. So erhält eine vorher benannte Person oder der gesetzliche Erbe die Todesfallsumme im Ablebensfall der versicherten Person.
Die einzuzahlenden Beiträge errechnen sich durch das Lebensalter, das Geschlecht und den Beruf der versicherten Person sowie die Dauer der Versicherung. Eine Ablaufleistung im Erlebensfall wird nicht gezahlt. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen ist zwar auch ein Todesfallschutz für eine begünstigte Person eingebunden, es wird jedoch auch zusätzlich Kapital angesammelt, sodass die versicherte Person im Erlebensfall nach Ablauf der Versicherung eine Auszahlung erhält. Hierdurch sind die einzuzahlenden Beiträge jed