Privatinsolvenz – schuldenfrei nach nur drei Jahren?
Können Zahlungsaufforderungen nicht mehr gedeckt werden, bleibt für viele Verbraucher nur der Weg in die Privatinsolvenz. Bisher galt: Nach sechs Jahren konnte die Restschuldensumme erlassen werden, selbst, wenn nicht ein Cent zurückgezahlt wurde. Nun ermöglicht die Bundesregierung eine Restschuldbefreiung nach nur drei Jahren - diese ist allerdings an Bedingungen geknüpft.
Die neue Regelung für die Privatinsolvenz
Bisher war die sogenannte Restschuldbefreiung nach einer Wohlverhaltensphase von sechs Jahren möglich. Die Bundesregierung hat nun beschlossen, den Zeitraum der Privatinsolvenz zu verkürzen und ermöglicht es Verbrauchern früher, ihre Schulden komplett abzubauen. Bereits nach drei Jahren soll ihnen der Schuldenerlass gewährt werden - bis zu zwei Drittel der Schuldensumme können