Neuregelung der Privatinsolvenz – Was sich für Schuldner jetzt ändert
Seit dem 1. Juli 2014 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verbraucherinsolvenz, ein Insolvenzverfahren für Privatpersonen, in einigen wesentlichen Punkten geändert. So soll beispielsweise eine Restschuldbefreiung schon nach drei Jahren möglich sein, doch die Anforderungen dafür sind hoch und dürften nur von einem relativ kleinen Teil der Betroffenen erfüllt werden können.
Schuldenfrei nach drei Jahren - aber nur bei ausreichend hoher Tilgung
Ein Insolvenzverfahren ist für viele Menschen der letzte Ausweg aus der Schuldenfalle. Allein im Jahr 2013 sahen sich rund 90.000 Personen in Deutschland gezwungen, diesen Weg zu gehen. Bislang bedeutete dies im Wesentlichen, für einen Zeitraum von sechs Jahren so viel wie möglich an Schulden zurückzuzahlen und sich in dieser Zeit