Erbrecht – Ansprüche für uneheliche Kinder
Während das Erbrecht im Bezug auf eheliche Kinder schon immer eindeutig war, so gab es einen Änderungsbedarf bei der Gleichstellung der unehelichen Kinder. Hinweise zum Erbrecht und Rechtstipps behandelten nicht selten die Erbfähigkeit von unehelichen Abkömmlingen.
Das Erbrecht hat sich angepasst
Seit 2010 ist es nun nicht mehr von Bedeutung, ob ein Kind ehelich oder unehelich geboren wurde. Für die Erbberechtigung macht es auch keinen Unterschied, ob es sich bei dem Kind um das leibliche oder adoptierte Kind handelt. Nur die Blutsverwandtschaft zählt. Somit wurde eine Ungleichberechtigung im Erbrecht behoben, die seit 1969 bestand. Generell gilt nun, dass nach derzeitiger Rechtslage eheliche und uneheliche Kinder erbberechtigt und vor dem Gesetz gleichgestellt sind, da es sich in beiden