Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht: Das sollten Sie wissen
Zum Jahreswechsel 2013 traten einige Gesetze in Kraft, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer interessant sind. Die Änderungen im Arbeitsrecht betreffen vor allem geringfügige Beschäftigungsverhältnisse wie Minijob und Midijob, aber auch die Sozialversicherungsbeiträge und das Elterngeld. Weitere Änderungen gab es beim Lohnsteuerverfahren und bei der Kurzarbeit.
Neuregelungen bei geringfügig Beschäftigten
Der Gesetzgeber fördert geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, indem er diese von Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Bisher mussten Arbeitnehmer bei einem Verdienst von bis zu 400 Euro, dem sogenannten Minijob, keinerlei Beiträge abführen. Diese Grenze wurde nun auf 450 Euro angehoben. Zugleich müssen Betroffene jedoch einen Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 3