Verspätung, Überbuchung und Co: Diese Rechte hat der Fluggast
Eine Verordnung der Europäischen Union stärkt die Rechte von Fluggästen: Bei Überbuchungen, Annullierungen und Verspätungen von Flügen fallen Entschädigungen zwischen 125 und 600 Euro an. Zudem müssen die Airlines bei diesen Problemen ihre Gäste am Boden betreuen.
Eindeutige Rechtssituation
Die Fluggastrechte-Verordnung VO EG Nr. 261/2004 der EU gilt unabhängig davon, wo die Fluggesellschaft des betroffenen Fluggastes ihren Sitz hat. Bei Flugbuchungen von einem Drittstaat zu einem Airport innerhalb der EU gilt sie nur, wenn diese bei einer Airline mit Sitz innerhalb der EU gebucht wurden. Die Verordnung gilt für Geschäftsreisende ebenso wie für Pauschal- und Individualtouristen.
Die Regelungen bei gestrichenen Flügen
Wenn die Airline den Flugreisenden mindestens zwei Wochen vor Flugant