Privatentnahme von Gesellschaftern – Bitte nicht unbedacht
Greifen Sie als Unternehmer gerne für private Anschaffungen in die Firmenkasse?
Wenn Sie dies unkontrolliert tun, neben Ihren Gesellschafterbezügen, kann es schlimme Auswirkungen haben für Ihre Firma. Das wird Ihnen jeder Vermögensberater bestätigen.
Horrende Steuernachzahlungen können ausgelöst werden dadurch oder es werden Steuervorteile bei einer eventuellen Übernahme gefährdet.
Daher sollten Sie unbedingt ein paar Punkte und Regeln berücksichtigen, bei der privaten Entnahme.
Diese unterschieden sich je nach Rechtsform Ihres Unternehmens.
Was bei der GmbH beachtet werden muss
Die GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und wird im deutschen Rechtssystem wie eine juristische Person behandelt. Sie zählt zu den Kapitalgesellschaften.
Für die Verbindlichkeiten einer GmbH