Darf der Schuldner einen Lottogewinn während der Privatinsolvenz behalten?
Wer ein Privatinsolvenzverfahren beantragt, muss grundsätzlich seine pfändbaren Einkünfte an die Gläubiger abführen. Für die Frage, ob ein Gewinner seinen Lotto- oder Lotteriegewinn ebenfalls mit seinen Gläubigern teilen muss, ist der Zeitpunkt des Gewinns entscheidend. Rechtlich ist der Lottogewinn einer Schenkung gleichgestellt, sodass beide Rechtshandlungen zu denselben Konsequenzen führen.
Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensphase unterscheiden
Der übliche Sprachgebrauch bezeichnet als Privatinsolvenz den gesamten Zeitraum von der Beantragung des Verfahrens bis zum Ende der Wohlverhaltensphase. Hierzu trägt bei, dass die Restschuldbefreiung erst am Ende der Wohlverhaltensphase ausgesprochen wird und das Gesamtverfahren für den Antragsteller erst mit dem Freiwerden von den nicht geti