Nachgefragt: Wie neugierig darf der Chef sein?
Der Arbeitgeber hat ein starkes Interesse daran, dass Beschäftigte ihre Pflichten erfüllen, nicht betrügen und keine Geschäftsgeheimnisse verraten. Manche Unternehmen prüfen das mit drastischen Kontrollmaßnahmen, bis hin zum Einsatz von Kameras und Detektiven. Aber dürfen sie das?
Kontrolle grundsätzlich erlaubt
Prinzipiell steht Arbeitgebern ein Recht auf Kontrollmaßnahmenzu. Nur so können sie die betriebliche Ordnung sicherstellen. Arbeitsgerichte erlauben deshalb oftmals weitreichende Prüfmechanismen, dem Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten kommt dann eine geringere Bedeutung zu. So dürfen Arbeitgeber zum Beispiel vor und nach der Arbeit Taschenkontrollen durchführen, um sich vor Diebstahl oder Spionage schützen. Sie dürfen in Verkaufsräumen auch eine Kamera aufhängen, um einen mög