Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – was sich 2009 ändert
Für Einnahmen aus Kapitalvermögen - also insbesondere Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktienverkäufen - die ab dem 31.12.2008 zufließen, gilt zukünftig die sogenannte Abgeltungssteuer.
In der Vergangenheit wurden von sämtlichen zu veranlagenden Einnahmen, die erteilte Freistellungsaufträge von in Summe maximal 801 Euro überstiegen, vom Schuldner beziehungsweise der Zahlstelle dreißig Prozent Kapitalertragsteuer plus anteiligem Solidaritätszuschlag einbehalten und an das Finanzamt abgeführt; dieser Betrag galt jedoch als schlichte Einkommensteuervorauszahlung, weswegen die Einnahmen in der Anlage KSO respektive KAP im Rahmen der Steuererklärung weiterhin anzugeben waren.
Ab 01.01.2009 werden von allen Einnahmen, die weder durch Nichtveranlagungsbescheinigungen noch durch Freistellungsau