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Onlineauktionen: Was sagt das IT-Recht?

Onlineauktionen: Was sagt das IT-Recht?

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Wer im Rahmen einer Online-Auktion mitbietet, nimmt an keiner Versteigerung im eigentlichen Sinne teil. Den laut Rechtsprechung des BGH sind Internetauktionen Kaufverträge gegen Höchstgebot, wobei die Auktion anstelle mittels Zuschlag durch einen Auktionator durch Zeitablauf endet. Doch auch durch andere Aspekte im IT-Recht müssen Online-Auktionen unter gänzlich neuen Gesichtspunkten betrachtet werden. Auktionen im Internet: Eingestellte Artikel haben rechtsverbindlichen Charakter Galt in den Anfangszeiten von Internetauktionen noch die Auffassung, dass das Einstellen von Artikel in Online-Auktionen keinen rechtsverbindlichen Charakter hätte, so hat der BGH die Sachlage nunmehr im Rahmen einer Grundsatzentscheidung klar gestellt. Wer einen Artikel einstellt, erkennt mit der Freischaltung