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Die Inventur steht an – was ist zu beachten?

Die Inventur steht an – was ist zu beachten?

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Einmal jährlich ist jeder Kaufmann bzw. jedes Unternehmen, das ein Handelsgewerbe betreibt, Bücher führt oder Kraft seiner Rechtsform eine Kapitalgesellschaft ist, verpflichtet, eine umfassende Inventur zur Erstellung einer Jahresbilanz zu machen. Reales Vermögen auf dem Prüfstand Die Jahresbilanz ermittelt hauptsächlich das Umlauf- und Anlagevermögen zum Bilanzstichtag. Der Tag der Inventur kann dabei vom Unternehmen frei gewählt werden und entspricht, wenn er nicht in dem Gesellschaftervertrag geregelt ist, dem 31. Dezember jeden Jahres. Innerhalb einer Frist von 10 Tagen muss die Stichtaginventur abgeschlossen werden. Dabei liegt das Augenmerk darauf, eine mengenmäßige Überprüfung des Vermögens zu einem Zeitpunkt x mit den buchhalterisch festgehaltenen Daten abzugleichen und eventuell