Die Auflösung des Hamburger Freihafens
Seit dem 1. Januar 2013 ist das Gesetz zur Umstellung des Hamburger Hafens vom Freihafen in einen Seezollhafen in Kraft. Zuvor hat es eine vierwöchige Testphase gegeben, die gut verlief. Dennoch bringt die Umstellung Verzögerungen und Wartezeiten bei der Zollabfertigung mit sich.
Kontrollen des Leer- und Durchgangsverkehrs an der Freizonengrenze entfallen ab sofort, ebenso besondere Überwachungsverfahren. Die allgemeingültigen Regelungen der Europäischen Union für Seezollhäfen gelten nunmehr seit Jahresbeginn auch im gesamten Hamburger Hafen. Diese Umstellung bringt deutliche Veränderungen für die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs mit sich. Die Zollabfertigung ändert sich dadurch ebenso wie die gesetzlichen Pflichten der Wirtschaftsbeteiligten. Einfuhrwaren müssen direkt nach A