Müssen Sie wirklich immer an Vater Staat abgeben?
Die gute Nachricht zuerst: Falls Sie einmal das Glück haben, im Lotto zu gewinnen, dürfen Sie den Geldsegen zu 100 % für sich behalten. Denn Spiele solcher Art sind von staatlicher Seite organisiert, und mit dem Kauf des Lottoscheins haben Sie sämtliche Abgaben für das Finanzamt bereits entrichtet.
Zufall oder nicht?
Ganz anders dagegen sieht es bei Gewinnen aus, die Sie an anderen Stellen generieren. Bis vor wenigen Jahren interessierte sich der Staat noch nicht so sehr dafür. Aber die aktuelle Rechtssprechung sieht das inzwischen anders. Das StGB spricht beim Glücksspiel vom Zufall, der darüber entscheidet, ob ein Gewinn oder Verlust das Ergebnis ist.
Wenn Sie nun einem ganz normalen Job nachgehen und nur ab und zu in Ihrer Freizeit spielen, müssen Sie eventuelle Gewinne nicht verst